Aichach
Das Jahr begann mit Schlägen

23-Jähriger in Aichacher Discothek vom Ex-Freund der Schwester vermöbelt

19.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:55 Uhr

Aichach (mg) Schmerzhaft begann für einen 23-jährigen Aichacher das Jahr: In einer Disco traf er gegen 4 Uhr früh auf den Ex-Freund seiner Schwester. Dieser schlug ihm die Faust ins Gesicht. Er könne sich, weil er zu betrunken gewesen sei, nicht mehr genau an den Verlauf des Abends erinnern, gab der 26-jährige Angeklagte, ein Berufskraftfahrer, zu Protokoll.

Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte ihn seine langjährige Freundin mitsamt dem gemeinsamen Kind verlassen. "Sauer und enttäuscht" sei er deshalb gewesen, sagte er Richter Walter Hell.

Offenbar erstreckte sich dieser Frust auch auf Familienmitglieder seiner Ex-Partnerin. Denn als er in der Silvesternacht plötzlich seinem Beinahe-Schwager gegenüberstand, rastete er aus. Warum, das vermochte er nicht zu erklären: "Eigentlich hatte ich ein neutrales Verhältnis zu ihrem Bruder." Dieser erzählte, er habe mit Freunden an der Bar gestanden und dann gegenüber den Ex seiner Schwester gesehen. In böser Vorahnung habe man schon versucht, jeglichen Blickkontakt zu vermeiden. Doch dann habe ihm der Ältere unvermittelt zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der 23-Jährige blutete aus der Nase und der Kiefer schmerzte. In der Folge war er eine Woche arbeitsunfähig. Auf dem Brauereifest, so der Angeklagte, habe er den 23-Jährigen kürzlich zufällig wiedergetroffen. "Er hat mir die Hand gereicht und sich entschuldigt", bestätigte dieser. Zudem einigte man sich über ein Schmerzensgeld von 800 Euro; 500 Euro davon sind bereits gezahlt worden und der Rest komme noch, versicherte der Kraftfahrer. Er beschränkte nun überraschend seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl, der ihn wegen der Körperverletzung ereilt hatte, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam. Staatsanwalt Andreas Tonn plädierte auf 60 Tagessätze zu je 30 Euro, da der 26-Jährige 1300 Euro netto verdient und 264 Euro Unterhalt für sein Kind zahlt. Anja Seitz-Dembinsky, die den Bruder als Nebenkläger vertrat, schloss sich an. Verteidiger Günther Schalk fand 50 Tagessätze ausreichend. Richter Walter Hell erlegte dem Angeklagten 1800 Euro Strafe auf. Hell lobte, dass der 26-Jährige, der überdies nicht vorbestraft ist, sich schon im Vorfeld des Prozesses entschuldigt und freiwillig Schmerzensgeld gezahlt hatte. Doch er ermahnte ihn auch: "Sie erkennen jetzt, wie locker Ihre Faust sitzt. Auch im Suff kommt nur das raus, was in einem Menschen drin ist. Es gibt auch Leute, die trotz Alkoholisierung nicht zuschlagen."