Das gehört geregelt

Kommentar

06.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:41 Uhr

Das passt all jenen ins Bild, die schon zu seiner Zeit als Bundespräsident gegen ihn waren. Mit Schimpf und Schande wurde Christian Wulff aus Bellevue gejagt. Seither bekommt er 236 000 Euro Ehrensold im Jahr und rund 300 000 Euro für eine luxuriöse Amtsausstattung.

Nun meinen viele, er würde den Hals nicht voll kriegen, ist er doch für einen türkischen Hersteller für Damenoberbekleidung tätig. Das hat doch einen Beigeschmack! Oder etwa nicht?

Zunächst einmal: Wulff darf das. Niemand kann von ihm verlangen, sich auf das Bücherschreiben und Redenhalten zu beschränken. Wenn er einen Beruf ausüben will, kann man ihm das nicht verwehren. Er muss der Öffentlichkeit gegenüber keine Rechenschaft ablegen, wie viel er mit seiner Tätigkeit bei der Modekette Yargici verdient.

Aber: Zu Recht wurde nach Wulffs Abtritt bemängelt, dass ihm nach rund 600 Tagen im Amt dieselben Leistungen zustehen wie anderen Präsidenten, die das Land zwei Amtszeiten repräsentiert haben. Es wäre zu begrüßen, wenn das Thema in der kommenden Legislaturperiode transparent geregelt würde. Das hat der Gesetzgeber jahrzehntelang nicht für nötig gehalten. Es konnte sich aber auch niemand vorstellen, ein Staatsoberhaupt könne - wie Horst Köhler - beleidigt das Amt hinwerfen oder - wie Wulff - zurücktreten, weil ihm Staatsanwälte auf den Fersen sind.