Das alles wegen eines Ponys

Schausteller verprügeln Hähnchengriller am Barthelmarkt – Bewährungsstrafen

07.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:56 Uhr

Pfaffenhofen (DK) Vor einem Jahr schlugen die Schausteller Sebastian M. und Franz A. (Namen geändert) auf dem Barthelmarkt in Oberstimm einen 33-jährigen Hähnchengriller gemeinsam nieder. Dafür wurden die beiden jetzt zu acht beziehungsweise sechs Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt.

Die Folgen des Angriffs hatten es in sich: Schädel-, Gesichts- und Bauchprellung, ein Monokol-Hämatom, Sehstörungen und Platzwunden. „Wir haben ordentlich gefeiert“, erzählte Sebastian M. aus dem Landkreis Dachau Richter Jochen Metz. Wie viel er denn getrunken hatte, wollte der Richter wissen. „Naja, ich war gut betrunken.“ Der Mitangeklagte Franz A. sah das zwar ein bisschen anders: „Es war nicht viel, nur vier Maß – so ungefähr jedenfalls.“

Da trafen die beiden den Hähnchengriller, den M. schon kannte. Beide beschäftigen sich auch mit Ponys. Der eine hatte dem anderen etliche Monate vorher ein junges Pony verkauft. Danach fühlte sich der Käufer, der nun als Zeuge und Nebenkläger vor Gericht auftrat, übervorteilt: „Zweitausend habe ich da bezahlt, hinterher wurde mir erst bewusst, dass das Pferd höchstens 500 hätte kosten dürfen.“ Das erzählte er einer gemeinsamen Bekannten, die das weiter erzählte, bis es Sebastian M. erfuhr. Und nun wollte dieser den seinerzeitigen Käufer zur Rede stellen. „Doch ich hatte keine Zeit, ich musste doch auf dem Volksfest arbeiten. Die Hähnchen drehten sich auf dem Spieß, da musste ich wieder hin.“

Laut Anklageschrift schlug M. unvermittelt mit der Faust zu und traf den Kopf des Geschädigten. Bei der nachfolgenden Rangelei gingen beide zu Boden. Dort habe M. weitergeprügelt, mindestens dreimal traf er den Kopf. Das sah der andere Schausteller und eilte seinem Kollegen zu Hilfe, er habe ebenfalls zugeschlagen und mindestens einmal die rechte Kopfseite des Opfers getroffen. Nun griffen die Ordner ein und trennte die Drei.

Vor Gericht gaben sich die beiden Schausteller recht kleinlaut. Der eine betreibt selbstständig eine Schießbude, der andere arbeitet im Familienbetrieb auf den Volksfesten: „Die Schausteller halten schon zusammen“, erklärten beide übereinstimmend. Diese Aussage kritisierte einer der beiden Verteidiger: „Das war falsch verstandene Solidarität.“ Die Angeklagten gaben sich auf der Anklagebank recht kleinlaut und gaben alles zu: „Ja, so war es.“

Trotz des Geständnisses wollte der Richter schon genau wissen, wie das alles passiert ist. Während der Verhandlung unterzeichneten die beiden Angeklagten und das Opfer eine Vereinbarung zum Täter-Opfer-Ausgleich: Sie zahlen dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 5000 Euro. Diese Vereinbarung war vor der Hauptverhandlung zwischen den Rechtsanwälten der Angeklagten und dem Vertreter der Nebenklage ausgehandelt und fixiert worden. Beim letzten Wort der Angeklagten vor der Urteilsverkündung entschuldigten sich beide: „Es tut uns leid.“

Das Urteil war eindeutig: „Die Angeklagten sind schuldig der in Mittäterschaft begangenen gefährlichen Körperverletzung.“ Sechs Monate Haft für Sebastian M. und acht Monate für Franz A., beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt: Drei beziehungsweise dreieinhalb Jahre müssen sich die beiden Schläger nun bewähren: „Da darf nichts passieren“, klärte der Richter die beiden Angeklagten auf.

Zu den Bewährungsauflagen gehört neben den üblichen Meldevorschriften auch die Zahlung des vereinbarten Schmerzensgeldes. Obwohl Franz A. nur einmal zugeschlagen hatte, bekam er trotzdem die härtere Strafe und eine längere Bewährungszeit. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass er bereits zweimal einschlägig vorbestraft ist. Noch im Gerichtssaal wurde das Urteil von allen Parteien angenommen, es ist damit rechtskräftig.