Eichstätt
Chancen und Probleme der Inklusion

Mitarbeiter von katholischen Kindertagesstätten bei Fachtagung in Eichstätt

18.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:32 Uhr

Eichstätt (pde) Mit der Herausforderung Inklusion/Integration von Kindern mit Behinderung haben sich rund 50 Leiterinnen, Leiter und Mitarbeiter von katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum im Eichstätter Priesterseminar auseinandergesetzt.

Die Tagung auf Einladung des Diözesan-Caritasverbands war der Auftakt zu einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema in den kommenden Jahren. Gemeinsam mit der Fortbildungsreferentin für Inklusion des Caritasverbands für die Diözese Augsburg, Anita Leeman, erörterten die Beteiligten insbesondere rechtliche Grundlagen und strukturelle Rahmenbedingungen sowie auch Probleme, die sich im Kita-Alltag ergeben. Anita Leeman stellte die grundlegenden Gesetze für Inklusion von Kindern mit Behinderung in Einrichtungen vor und als wesentliche Leistung der Eingliederungshilfe die „Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben“ nach der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen heraus. Auf dieser Forderung sollten die Mitarbeitenden zum Wohl betroffener Kinder stets beharren.

Um beispielsweise einen Spezialstuhl bei schwerer körperlicher Einschränkung genehmigt zu bekommen, sollte darauf hingewiesen werden, dass das betroffene Kind nur mit einem solchen Stuhl in Gemeinschaft mit anderen Kindern essen könne. Die Fortbildungsreferentin bat die Mitarbeitenden in Kitas, Eltern von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung dazu anzuregen, ihren Antrag auf Eingliederungshilfe im Büro der Einrichtung auszufüllen. So könne die Kita die Sorgeberechtigten am besten unterstützen. In bestimmten Fällen, in denen aufgrund der Behinderung Teilhabe und soziale Integration wesentlich eingeschränkt sind und dies Folgen für den Kita-Alltag hat, müsse die Einrichtung auch eine sozialpädagogische Stellungnahme beilegen.

Als Beispiel nannte sie die Situation eines Kindes, das nur eingeschränkt bewegungsfähig ist, nicht zuhören oder sich nicht adäquat ausdrücken kann und so die Kontaktaufnahme durch eine Erzieherin begleitet werden muss oder es beim Essen Unterstützung braucht.

Einige Beteiligte machten auf Probleme und Auseinandersetzungen mit Behörden aufmerksam. „Das sind zum Teil Kämpfe, um einen Inklusionshelfer zu bekommen“, sagte eine Teilnehmerin. Anita Leeman empfahl den Mitarbeitern, sich mit den Eltern in solchen Situationen an örtliche Politiker zu wenden. „Die Systeme müssen sich auf die Bedürfnisse der Kinder einstellen und nicht umgekehrt“, stellte Leeman klar. Sie bedauerte auch, dass für Inklusion in Kitas noch Standards fehlten, und forderte zum Beispiel eine gesetzliche Regelung, dass die Gruppengröße bei Aufnahme von behinderten Kindern um eine festgelegte Zahl verringert werden müsse. Zudem solle eine zusätzliche pädagogische Fachkraft ab drei Kindern mit Behinderung vorgeschrieben werden. Und diese Fachkraft soll ihrer Meinung nach in vollem Umfang von Freistaat und Kommune finanziert werden.

Die Mitarbeiterinnen des Caritas-Fachreferats Kindertageseinrichtungen kündigten mehrere Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusion an, die Mitte März starten. Agnes Nechwatal verwies zudem auf zwei von dem Caritasreferat erstellte Handreichungen.