Titting
Blitzschutz und Zäune

Tittinger Marktgemeinderat beschließt Nachbesserungen

30.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:17 Uhr

Titting (EK) Der Tittinger Marktgemeinderat hat beschlossen, im Kindergarten Kaldorf und in der Kinderkrippe Titting nachzubessern. In beiden Einrichtungen soll es neue Zäune geben, außerdem fehlt in Kaldorf bisher die vorgeschriebene Blitzschutzanlage.

Der Wetter habe dem Holzlattenzaun des Kindergartens in Kaldorf arg zugesetzt, berichtete Bürgermeister Andreas Brigl. Ein TÜV-Gutachten verlangt, dass er ersetzt wird. In den Angeboten war ersichtlich, dass einen erheblichen Teil der Kosten die Montage ausmacht. Deswegen soll nun der Bauhof den neuen Zaun aufstellen. Der Marktgemeinderat beauftragt die Firma Eichinger aus Haunstetten mit der Lieferung des Holzzaunes zum Angebotspreis von 4600 Euro. Zudem müsse auf öffentlichen Gebäuden grundsätzlich eine Blitzschutzanlage installiert sein, wie der Bürgermeister erläuterte. Am gemeindlichen Gebäude des Kindergartens St. Andreas in Kaldorf ist aber keine Blitzschutzanlage vorhanden. Das habe man bei einer Sicherheitsbegehung festgestellt. Der Marktrat beauftragt deswegen die Firma Technischer Revisions- und Prüfdienst Pretzl aus Nürnberg, zum Angebotspreis von 5422 Euro eine solche Anlage einzurichten.

Auch die Kinderkrippe in Titting braucht einen neuen Zaun: Der Auftrag ging an die Firma Grünert Zaunbau aus Schrobenhausen zum Angebotspreis von 5300 Euro.

Thema waren außerdem die Feldwege in Kaldorf: Wie Bürgermeister Brigl berichtete, sind etwa 2,3 Kilometer Wege zu sanieren und mit geschätzt 800 Tonnen Material aufzuschottern. Der Aufwand wird zu 60 Prozent von der Gemeinde und zu 40 Prozent von der Jagdgenossenschaft getragen. Die Marktgemeinde vergibt den Auftrag über 8400 Euro an die Firma Josef Ernstberger aus Eichstätt.

Der Rat beschäftigte sich auch mit einer Biogasanlage in Kesselberg. Die Antragstellerin Helene Harrer, sagte Bürgermeister Andreas Brigl, betreibe bereits eine Biogasanlage, für die 2011 die Baugenehmigung erteilt wurde. Nun ist geplant, die Anlage durch das Aufstellen und den Betrieb eines zweiten Blockheizkraftwerkes zu flexibilisieren, das bedeutet, den Strom bedarfsgerecht erzeugen zu können. Sowohl die bestehenden als auch der geplante Motor sind zum Erreichen der Abgaswerte mit einem Katalysator ausgestattet. Nach dem vorliegenden Schallgutachten bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände. Bei der Beachtung aller Vorgaben, so der Bürgermeister, können die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Mit dem Blockheizkraftwerk kann Strom über die Grenze von 1 Megawatt erzeugt werden. Aus diesem Grunde ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Eine bauliche oder anderweitige Nutzung im Bereich des Vorhabens, so der Bürgermeister, ist laut Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und von der Gemeinde auch nicht geplant. Aus den Reihen der Marktgemeinderäte kam der Vorschlag, die Lärmimmissionen gegebenenfalls durch eine Bepflanzung zusätzlich zu reduzieren. Der Marktrat erteilte den Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.