Hausen
Biberfalle Staatsstraße

Erneut totes Tier auf der Strecke zwischen Greding und Großhöbing – Wildunfälle müssen gemeldet werden

05.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:06 Uhr

Michael Stöhr beseitigt erneut einen totgefahrenen Biber, der am Rand der Staatsstraße liegt - Foto: Luff

Hausen/Günzenhofen (luf) Ein stattlicher Biber von rund 30 Kilogramm ist am Freitag Opfer des Verkehrs auf der Staatsstraße 2227 zwischen Greding und Großhöbing geworden. Einer mehr.

In jüngster Zeit habe er auf diesem Streckenabschnitt bereits vier Kadaver beiseiteschaffen müssen, erklärte Michael Stöhr – der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz ist auch Biberberater des Landkreises.

Die Nager haben sich in den vergangenen Jahren im Landkreis Roth angesiedelt, auch entlang der Schwarzach sind sie mittlerweile vergleichsweise häufig anzutreffen. Doch wahrscheinlich auch, weil es jenseits der Staatsstraße einen kleinen Froschteich gibt, patrouillieren die Tiere bis zu diesem und laufen Gefahr, überfahren zu werden. Der Biber ist zwar kein Tier, das gejagt werden darf, doch gilt eine Kollision mit ihm als Wildunfall. Das bayerische Landesjagdgesetz schreibt vor, dass der Unfallverursacher einen Wildunfall dem Jagdpächter oder der nächsten Polizeidienststelle melden muss. In diesem Fall am Freitag hat der Autofahrer dies nicht getan. Dennoch wurde die Polizei auf den Unfall aufmerksam und informierte Michael Stöhr.

Der nahm das tote Tier kurz in Augenschein und stellte fest, dass der Biber in Kürze wohl ohnehin gestorben wäre. Denn die kräftigen Schneidezähne, die zeitlebens wachsen, müssen ständig abgewetzt werden. Aus irgendeinem Grund hat das bei diesem Tier nicht mehr funktioniert, ein Schneidezahn war schon rund sechs Zentimeter lang und gekrümmt. Die Nahrungsaufnahme hätte somit über kurz oder lang nicht mehr funktioniert, wie Stöhr erklärte.