Neuburg
Bewährungsstrafen für inszenierten Raub

Drei Angeklagte wegen eines vorgetäuschten Überfalls zu acht, zehn und zwölf Monaten verurteilt

26.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:46 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Sebastian Schanz

Neuburg (DK) "Was haben Sie für ein skurriles Theater inszeniert", brachte es Staatsanwalt Martin Sokoll gestern am Amtsgericht Neuburg auf den Punkt. Verantworten mussten sich drei Angeklagte, die einen Raubüberfall vorgetäuscht haben. Dafür wurden sie nun zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die drei hatten im August gemeinsam den Überfall auf ein Kasino in Neuburg geplant. Der 40-jährige Onkel stürmte das Geschäft, in dem die Angestellte, seine Nichte, schon hinter dem Tresen wartete. Für die Überwachungskameras spielten die beiden dann einen Raub nach und erbeuteten 2100 Euro. Geholfen hat ihnen der 40-jährige Stiefvater der jungen Frau. Die drei teilten sich die Beute.

Das Urteil widersprach zumindest bezüglich der 18-jährigen Angeklagten der Forderung des Jugendgerichtshelfers. Er forderte zumindest Jugendarrest, "damit sie merkt, wie es sein könnte, wenn ich mich nicht an die Gesellschaft anpasse". Der Mitarbeiter des Neuburger Jugendamtes skizzierte den Werdegang der Angeklagten, der unter anderem vier fehlgeschlagene Versuche beinhaltete, einen Schulabschluss oder eine Ausbildung zu machen.

"Das Verhalten der Angeklagten zeugt von erheblicher krimineller Energie."

Staatsanwalt Martin Sokoll

 

In ihrer aktuellen Umgebung sei es schwierig für die Frau, auf den rechten Weg zu kommen. Das familiäre Umfeld sei geprägt von "lügen und betrügen", so der Jugendgerichtshelfer. Mit ihren 18 Jahren hat die Frau heute schon vier Vorstrafen. "Sie braucht einen Luftwechsel", schloss sich der Staatsanwalt später den Ausführungen an und forderte ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe - ohne Bewährung. "Das Verhalten der Angeklagten zeugt von erheblicher krimineller Energie", so Sokoll.

Bezüglich des Stiefvaters forderte der Staatsanwalt dann ein Jahr Gefängnis. Der war zwar nicht direkt am Überfall beteiligt, steuerte aber wohl das Fluchtauto - und entwickelte gemeinsam mit der 18-Jährigen die Idee. Angesichts der elf Vorstrafen bezeichnete Sokoll den Mann als "Gewohnheitskriminellen". Er habe sich nicht die Finger schmutzig machen wollen und den Onkel als "Bauernopfer" verheizt.

Der 47-Jährige war der dritte auf der Anklagebank. Er war derjenige, der im August vermeintlich mit Sturmhaube und Messer das Kasino überfiel. Für den Bulgaren sah der Staatsanwalt hingegen angesichts des vollumfänglichen Geständnisses die Möglichkeit, die eingeforderte Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung auszusetzen. Der 47-Jährige war der Einzige, der sich vor Gericht zu den Vorwürfen äußerte. Die 18-Jährige und der 40-Jährige schwiegen auch am zweiten Verhandlungstag gestern eisern.

Die Verteidiger der beiden, Petra Schleer-Leitmayr und Stefan Roeder, plädierten für ihre Mandanten jeweils auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hätte die Beteiligung an dem inszenierten Raub nicht nachweisen können. Das sah Staatsanwalt Sokoll anders. Gerade die Angeklagte habe sich sehr verdächtig verhalten, sich unter anderem einen Tag vorher nach dem Verhalten im Falle eines Überfalls erkundigt, gefragt, ob die Überwachungskameras Ton aufnehmen würden und während des gespielten Überfalls mehrere Möglichkeiten zur Flucht nicht genutzt - obwohl der Komplize zwischendurch das Messer wegsteckte. Der Pflichtverteidiger des geständigen Angeklagten Wolfgang Kleßinger forderte indes sechs Monate auf Bewährung,

Richter Gerhard Ebner und die beiden Jugendschöffen verhängten dann für alle drei Bewährungsstrafen. Die 18-Jährige kommt mit zehn Monaten sowie einem Dauerarrest von zwei Wochen davon, der 47-Jährige mit acht Monaten und der 40-Jährige mit zwölf Monaten. Die Bewährungszeit beträgt für alle vier Jahre und sie müssen die gestohlenen 2100 Euro erstatten.