Betrogener Anleger erhält Teilbetrag zurück

09.11.2010 | Stand 03.12.2020, 3:28 Uhr

München/Ingolstadt (DK) Es gibt endlich ein Urteil im Fall des verstorbenen Ingolstädter Repräsentanten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), der Geld seiner Kunden veruntreut haben soll. Zwei Millionen Euro sind spurlos verschwunden. Nach vier Verhandlungsterminen hat das Oberlandesgericht (OLG) in München nun entschieden.

Der Kläger soll von der DVAG 15 000 Euro erhalten. Das ist die Hälfte der Klagesumme. Beide Parteien hätten eine Mitschuld, hieß es in der Urteilsbegründung. Die DVAG konnte an keinem der Verhandlungstage ein Führungszeugnis des verstorbenen Anlageberaters Gerald F. (Name geändert) vorlegen. Darin hätten F.s Vorstrafen wegen Betrugs vermerkt sein müssen. Der Kläger wiederum hätte bei den ihm versprochenen, überaus hohen Zinssätzen erkennen müssen, dass hier etwas nicht stimmen könne, hieß es.
 

Klaus Salzberger, der Anwalt des Klägers, ist mit dem Urteil nur teilweise zufrieden. "Ich bin sehr glücklich darüber, dass die DVAG verurteilt wurde", sagte er dem DONAUKURIER. "Über die Höhe der Summe bin ich eher unglücklich, weil wir dachten, dass das Mitverschulden niedriger als 50 Prozent liegt." Dennoch seien 50 Prozent das gewesen, was er und sein Mandant mindestens bekommen wollten. "Wir haben gesagt – wie bei Franz Josef Strauß früher – das Ziel ist 50 plus x. Das x ist nur leider sehr gering ausgefallen."

Dennoch sei das Urteil ein großer Gewinn für die weiteren rund 30 Geschädigten, erklärte Salzberger. Die habe man schon darauf vorbereitet, dass sie eventuell gar nichts wieder bekämen. "Aber dieses Urteil ist indiziell für die anderen Verfahren." Wenn also Salzbergers Mandant 50 Prozent seines verlorenen Geldes wiederbekommt, sollte das den anderen auch gelingen.

Was das Urteil des OLG angeht, wollen Salzberger und sein Mandant über weitere rechtliche Schritte nachdenken und eventuell den Fall beim Bundesgerichtshof, der nächsten Instanz, weiterverfolgen.