Berlin
Behörden greifen durch

21.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:27 Uhr

Berlin (DK) Seit der Einführung von Einreisesperren für abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftstaaten im August 2015 haben die Behörden 15 600 Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbote verhängt. In 14 250 Fällen waren Menschen aus sicheren Herkunftstaaten betroffen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die unserer Berliner Redaktion vorliegt. 623 Menschen wurde wegen mehrfach abgelehnter Asylanträge die Wiedereinreise verboten, 733 Menschen wegen der "erheblichen und schuldhaften" Überschreitung der Frist zur freiwilligen Ausreise. Bayern hat gut 1500 Aufenthalts- und Einreiseverbote ausgesprochen. Teil der gesetzlichen Regelung ist es, dass die Wiedereinreiseverbote für Asylsuchende aus sicheren Herkunftstaaten in der Regel auf ein bis drei Jahre befristen werden müssen. In fast 9000 von knapp 15 000 Fällen ist das aber nicht geschehen, wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht.