Bechthal
Bedenken offensichtlich zerstreut

Brunnen bei Bechthal "keine Gefahr" für Tittinger Trinkwasser

21.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:27 Uhr

Die Bohrung des Brunnens bei Bechthal ist mittlerweile abgeschlossen. Inzwischen sind sich die zuständigen Behörden darüber einig, dass von diesem Brunnen keine Gefahr für die Trinkwasserversorgung der umliegenden Orte ausgeht. - Foto: Steiner

Bechthal/Titting (EK) Bei Bechthal (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) wurde vor kurzem ein privater Brunnen für einen noch zu bauenden Viehstall gebohrt. Anwohner und der zuständige Wasserzweckverband befürchteten negative Auswirkungen auf ihre Trinkwasserbrunnen.

Aus den Brunnen werden auch die Gemeinde Titting und die Brauerei Gutmann versorgt. Sogar von einer Gefährdung des Allgemeinwohls war anfangs die Rede (wir berichteten). Inzwischen sind die Bedenken vollständig zerstreut. Das bestätigte Günter Obermeyer auf Anfrage. Der Nennslinger Bürgermeister ist Vorsitzender des zuständigen Wasserzweckverbands.

Vor wenigen Tagen war die Situation auf dem Jura dagegen noch ganz anders. Der Brunnen des Landwirts aus Kesselberg (Gemeinde Titting) sorgte bei Bürgern und dem Wasserzweckverband für große Bauchschmerzen. Der Grund: Die Bohrung, die erst auf Eichstätter Boden hätte durchgeführt werden sollen, wurde von den zuständigen Ämtern im Landkreis Eichstätt erst einmal nicht genehmigt. Deshalb hatte auch der Zweckverband Burgsalacher Juragruppenwasserversorgung, der unter anderem die Gemeinde Titting und die Brauerei Gutmann mit Trinkwasser beliefert, Bedenken und wandte sich mit einem Schreiben an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

Der Geschäftsleiter des Zweckverbands befürchtete darin, der neue Brunnen könne das Trinkwasser gefährden und sah ein "unkalkulierbares Risiko". Die Bohrung in das vom Wasserzweckverband genutzte Grundwasserstockwerk und die Entnahme stelle nach Ansicht des Wasserzweckverbands eine Gefahr für die Qualität des Trinkwassers dar. Ob sich eine tatsächliche Beeinträchtigung ergebe, lasse sich erst nach Jahren feststellen und sei derzeit nicht abschätzbar.

Die Bedenken des Geschäftsleiters hatten vor allem damit zu tun, dass das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt den Brunnen, der anfangs erst bei Kesselberg - und damit im Landkreis Eichstätt - gebohrt werden sollte, im sogenannten "Anzeigeverfahren" nicht genehmigt hatte. Rund 100 Meter weiter, und damit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, hatten die zuständigen Behörden dagegen keine Bedenken mehr gegen den rund 110 Meter tiefen Brunnen. Das wollte dem Geschäftsführer des Wasserzweckverbands nicht einleuchten: "Unserer Meinung nach wird hier wegen eines einzelnen Landwirts die Trinkwasserversorgung einem derzeit unkalkulierbaren und unnötigen Risiko ausgesetzt und das Allgemeinwohl gefährdet." Ziemlich deutliche Worte.

Inzwischen ist Folgendes bekannt: Die Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt, dass eine Gefährdung für das Trinkwasser entstehen könnte, beruhte auf einer mündlichen Voranfrage des Brunnenbauers. Es lagen aber noch keine konkreten Unterlagen vor.

Das bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung auch Roland Rösler, beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach für den Grundwasserschutz zuständig: "Wir haben uns mit den Ingolstädter Kollegen inzwischen getroffen und festgestellt, dass keine Gefährdung für das Trinkwasser besteht." Bei der Genehmigung für den Brunnen sei auch die künftige Nutzung mit einbezogen worden. Aufgrund der Entfernung zu den umliegenden Brunnen seien keine Probleme zu erwarten. Das sähen die Ingolstädter Kollegen übrigens genauso, die lediglich die Genehmigung des Brunnens in einem vereinfachten Anzeigeverfahren verweigert hätten. Dieses kann allerdings nur dann zur Anwendung kommen, wenn es sich um einen Brunnen handelt, aus dem nur oberflächennahes Grundwasser entnommen wird, also zum Beispiel einen Hausbrunnen. Der Brunnen des Landwirts ist dagegen viel tiefer und fördert das Wasser aus einer Tiefe von bis zu 80 Metern an die Oberfläche, erklärte der Ansbacher Geologe. Deshalb war ein anderes Genehmigungsverfahren nötig und musste das einfache Anzeigeverfahren abgelehnt werden: "Eine rein formaljuristische Entscheidung, wenn man so will."

Dem Landwirt wurde die Nutzung des Brunnens vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach übrigens nur für die Entnahme von maximal 5000 Kubikmetern Wasser pro Jahr erlaubt. Nach Einschätzung des Geologen Rösler dürfte diese Menge unkritisch sein. Bei Pumpversuchen vor Ort werde aber zur Sicherheit noch einmal genau geprüft, ob es nicht wider Erwartens doch Beeinträchtigungen gibt.

"Der Brunnen ist keine Gefahr für das Trinkwasser", lautet inzwischen auch die abschließende Einschätzung von Bürgermeister Obermeyer. Die Gemeinde Nennslingen und der Zweckverband Juragruppenwasserversorgung seien inzwischen vollständig aufgeklärt und davon überzeugt, dass alles mit rechten Dingen zuging. Obermeyer zufolge sei das Thema aufgrund eines Missverständnisses zu hoch aufgehängt worden.