Breitenbrunn
Bebauungsplan könnte aufgehoben werden

Marktrat beschäftigt sich im September mit Baugebiet in Breitenegg

28.08.2016 | Stand 02.12.2020, 19:22 Uhr

Der Maisacker zwischen dem landwirtschaftlichen Weg und der jetzigen Bebauungsgrenze gehört noch zum Baugebiet "Breitenegg V - Abschnitt B und C". - Foto: Sturm

Breitenbrunn (swp) Seit rund 40 Jahren gibt es das Baugebiet in Breitenegg. Jetzt plant die Marktgemeinde Breitenbrunn, einen Teil des gültigen Bebauungsplanes mit rund 70 Parzellen aufzuheben.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Wohnbaugebiet in Breitenegg laufend weiter entwickelt. Viele Menschen haben sich dort ihre Wohnhäuser errichtet. So zählt das Baugebiet heute etwa 200 Einwohner. Den Kindern steht seit Oktober vergangenen Jahres an der Ecke Kemnather Straße und Ehgärtlstraße ein schöner und modern eingerichteter Kinderspielplatz zur Verfügung. Wenn man von der Kemnather Straße in Richtung Breitenbrunn fährt, so erstreckt sich östlich ein ausgedehntes Maisfeld.

Im aktuellen Flächennutzungsplan wird diese Fläche zwischen der jetzigen Bebauung im Bereich Eibenweg, Fichtenstraße und Birkenweg sowie dem gemeindlichen Feld- und Waldweg mit der Flurnummer 1202 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Außerdem existiert hier ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Breitenegg V - Abschnitt B und C".

Da laut Bürgermeister Hans Lanzhammer (FW) für die nächsten Jahrzehnte der Bedarf an Wohnbauflächen mit dem Abschnitt Breitenegg A (Bereich Birkenweg) abgedeckt werden könne und auch im Baugebiet Breitenegg III noch zahlreiche Baulücken vorhanden seien, denkt man darüber nach, den Bebauungsplan "Breitenegg V - Abschnitte B und C" mit seinen etwa 70 vorgesehenen Parzellen aufzuheben. Da dieser Teil des Bebauungsplanes im Jahr 1998 rechtskräftig geworden und die maßgebliche Sieben-Jahres-Frist somit längst verstrichen sei, könne von keiner Seite ein Plangewährleistungsschaden gegenüber dem Markt Breitenbrunn geltend gemacht werden. Der Marktrat wird sich in seiner Septembersitzung mit der Thematik beschäftigen. Sollten die Markträte einer Aufhebung des Bebauungsplan "Breitenegg V - Abschnitte B und C" zustimmen, müsste die Verwaltung beauftragt werden, unter Umständen mit Einschaltung eines Büros, die weiteren Schritte für das Aufhebungsverfahren in die Wege zu leiten.