Baudarlehen - Baukredit widerrufen

11.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:40 Uhr

Mit den hohen Zinsen Ihrer Baufinanzierung kann bald Schluss sein. Ein inhaltlicher Fehler oder eine falsche Form der Widerrufsbelehrung machen es möglich.

Wer einen alten Baudarlehensvertrag hat, kann auf bessere Zinsen hoffen. Der Grund: Kreditnehmer, die ab dem Jahr 2002 einen Vertrag unterzeichnet haben, können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen bzw. 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages widerrufen. Diese Frist läuft aber nur, wenn der Kreditnehmer ordnungsgemäß mithilfe einer Widerrufsbelehrung über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Diese Fallen drohen und so gehen Sie vor:

Achtung: Fallen!
Neben den Chancen gibt es gleich mehrere Risiken. Risikofaktor Nummer eins ist ein verfrüht erklärter Widerruf. Nämlich dann, wenn es noch keine Anschlussfinanzierung gibt. Ist das der Fall, kann die Bank die ausstehende Kreditsumme abzüglich gezahlter Zinsen binnen 30 Tage zurückfordern. Fehlen Kapital oder Anschlussfinanzierung, kann die Bank das Objekt übernehmen.

Gefahren lauern auch beim Umgang der Banken mit dem Widerruf. Da immer mehr Kunden bei den Bankenfilialen vorstellig werden, hat sich hier mittlerweile eine ablehnende Haltung aufgebaut. Trotz der meist rechtlich astreinen Lage, stellen sich einige Bankhäuser quer. Dennoch ist die Rechtslage im Einzelfall nicht immer eindeutig. Viele Verbraucher lassen sich mit einem Standardschreiben der Banken abspeisen. Hier kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Das Recht auf Widerruf besteht übrigens nur auf Verbraucherseite, die Bank kann den Vertrag hingegen nicht einseitig kündigen.

Scheuen Sie auch keine Verschlechterung des Verhältnisses zur Ihrer Hausbank. Andere Banken, freuen sich, Sie als Kunde übernehmen zu dürfen. Vorsicht ist geboten, wenn bald ein Verkauf ansteht. Die Bank kann durch Verzögerung den Verkauf zum Platzen bringen.

Anwalt einschalten
Fast alle Banken winken erst einmal ab. Mit einem Rechtsanwalt verbessern sich die Chancen, doch noch zu seinem Recht zu kommen. Dieser kann nach Eingang einer Vollmacht aktiv werden. In Absprache mit dem Mandanten versucht dieser einen Widerruf oder eine außergerichtliche Lösung zu erwirken. Sollte der Verbraucher bereits selbst den Widerruf erklärt haben, kann der Anwalt diesen untermauern. Ein guter Rechtsanwalt hält Sie stets auf dem Laufenden und hält mit Ihnen Rücksprache.

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