Neuburg
Autofahrer zerschlägt Seitenspiegel

Gericht verhängt Geldstrafe und Führerscheinentzug gegen aggressiven Schrobenhausener

22.10.2012 | Stand 03.12.2020, 0:55 Uhr

Neuburg (rje) Er konnte seinen Zorn nicht zügeln. Als Christian T. (Namen geändert) im Juli in Schrobenhausen einen Autofahrer mit seinem Wagen überholte, hupte ihn dieser an. Eine Provokation für den 44-jährigen Hünen aus Schrobenhausen. Er hielt an, stieg aus und preschte wild gestikulierend auf das Auto des 21-Jährigen zu. Dieser bekam Panik und schloss sich darin ein. Christian T. ließ sich in seinem Furor jedoch nicht aufhalten und schlug auf den Seitenspiegel des Wagens ein, bis das Glas zerbarst. Die Scherben zerkratzten die Fensterscheibe der Fahrerseite. So entstand ein Schaden von knapp 200 Euro.

Gestern musste sich der 44-Jährige vor dem Neuburger Strafgericht wegen Nötigung und Sachbeschädigung verantworten. Er stritt den Vorfall ab und versuchte sich als Opfer darzustellen. „Ich habe das Auto rechts überholt, weil ich dachte, es steht dort“, sagte er. Daraufhin hätte der 21-jährige Felix B. gehupt und anzügliche Gesten gemacht. „Ich bin ausgestiegen und wollte wissen, was sein Problem ist“, erzählte Christian T. Da sei Felix B. jedoch auf ihn zugefahren, und er habe zur Seite springen müssen. „Dabei habe ich den Spiegel erwischt, das geb’ ich ja zu.“ Es sei aber gewiss keine absichtliche Sachbeschädigung gewesen.

Felix B. widersprach der Aussage. „Als er auf das Auto zukam, hatte ich extreme Angst. Ich habe gezittert“, berichtete er. Auch eine unbeteiligte Zeugin bestätigte den Vorfall so, wie ihn der 21-Jährige geschildert hatte. „Der Herr T. hat ganz energisch auf den Spiegel draufgehauen“, erinnerte sie sich.

In seinem Plädoyer sprach sich Anklagevertreter Franz Burger für eine Geldstrafe von 4900 Euro sowie einen neunmonatigen Führerscheinentzug aus. „Im Straßenverkehr hat so ein Verhalten nichts zu suchen“, schalt er den Schrobenhausener. Dagegen bat Verteidiger Michael Scheerschmidt um einen Freispruch, da die „einzige neutrale Zeugenaussage“ zu ungenau sei. „Für mich ist der Tatbestand einer Nötigung nicht erfüllt“, argumentierte er.

Richter Matthias Ernst war allerdings der gleichen Ansicht wie der Anklagevertreter. Er verurteilte Christian T. zu einem achtmonatigen Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von 4200 Euro. „Ich bin überzeugt, dass es sich so abgespielt hat, wie es Felix B. berichtet hat“, erklärte Ernst. Es habe dem Angeklagten daher nicht geholfen, sich als das Opfer zu präsentieren. Nach Ansicht des Richters habe Christian T. „völlig überreagiert“ und einen anderen Verkehrsteilnehmer stark verängstigt. „Da reicht ein einfacher Denkzettel nicht mehr aus.“