Zu
Ausreichende Strafe?

27.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:56 Uhr

Zu „,Das ist kein Freispruch'“ (DK vom 7. November), worin es um drei junge Männer geht, die der schweren Körperverletzung angeklagt waren und zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden:

Wenn man davon ausgeht, dass es sich die Gerichtspräsidentin nicht zu einfach gemacht hat, ist festzuhalten, dass, obwohl die Richter feststellten, dass es sich um eine „wüste Gewaltorgie“ gehandelt hat, bei der „die Angeklagten keine Hemmschwelle mehr hatten“, doch keine Tötungsabsicht oder ein billigendes Inkaufnehmen tödlicher Folgen ihrer Gewalt erkannt wurde.

Das ist erstaunlich, schwer verständlich, aber wahr! So sinnvoll es sein mag, dass die Angeklagten ihre Ausbildungen wieder aufnehmen, um so ihr Leben neu zu ordnen, so fraglich ist es aber auch, ob bei der geschilderten Brutalität eine Bewährungsstrafe als Denkzettel ausreichend ist.

Fest steht aber, dass Gerichte so urteilen und so muss man dann auch konsequenterweise die allwöchentlichen Schlägereien in der Innenstadt relativieren und sie als Teil unserer Gesellschaftsprobleme akzeptieren. Auch wenn es schwerfällt und es Leute gibt, die nach der Berichterstattung glauben, es herrsche jedes Wochenende Krieg in der Altstadt.

Ein gutes Beispiel auch für alle diejenigen, die immer schnell nach Sperrzeitverlängerung als Allheilmittel gegen Gewalt und gegen das angebliche Grundübel der Verfügbarkeit von Alkohol als maßgebliche Ursache der Gewalt rufen, wie etwa der Leiter der hiesigen Polizeiinspektion und einige Stadträte. Der Vorfall hat sich um 00.26 Uhr ereignet und der Hauptangeklagte war so betrunken, dass das Gericht ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zubilligte. Wann bitte soll die Sperrzeit denn beginnen, um solche Gewaltexzesse zu verhindern?

Die Antwort ist: So etwas ist nicht zu verhindern außer durch permanente Polizeipräsenz, und die kann auch nicht überall gleichzeitig sein!

Claus Bechmann, Gaimersheim