Arbeitnehmerrechte - Streitpunkt Urlaubsantrag

16.04.2013 | Stand 03.12.2020, 0:16 Uhr

Keine Frage: Urlaub steht jedem Arbeitnehmer zu. Wann er diesen jedoch nimmt, darüber gehen die Meinungen oft auseinander. Welche Rechte Angestellte hier haben.

Geregelt wird der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz. Demnach haben Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche einen Mindest-Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Bei einer Fünf-Tage-Woche sinkt der Mindest-Anspruch auf 20 Urlaubstage. Einer der gewünschten Urlaubsblöcke muss mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage lang sein.

Meistens beantragen Arbeitnehmer zu Jahresanfang ihren Urlaub. Der Chef darf Urlaubsanträge ablehnen oder den Urlaub auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Voraussetzung ist allerdings, dass wichtige betriebliche Belange den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers entgegenstehen, oder andere Angestellte aufgrund sozialer Belange Vorrang haben.

Urlaubsantrag: Betriebliche und soziale Belange


Damit Urlaubsanträge aufgrund betrieblicher Belange abgelehnt werden können, müsste der Urlaub zu einer beträchtlichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufes führen. Die Ablehnung eines gewünschten Urlaubs muss also gut begründet sein.

Zu den sozialen Belangen, auf die der Chef Rücksicht nehmen muss, gehören die Ferien der Kinder oder des Partners. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Antragsstellers und die Anzahl der Kinder spielen eine Rolle. Ist ein Angestellter nach einer Krankheit besonders erholungsbedürftig, muss auch das berücksichtigt werden.

Am einfachsten ist es natürlich, wenn sich Kollegen untereinander einigen, bevor sie kollidierende Urlaubsanträge stellen. Klappt das nicht, muss der Chef anhand der sozialen Belange entscheiden. Kollegen mit Kindern haben Vorrang vor Kinderlosen, usw.

Krankheit ist keine Erholung

Ausgerechnet im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Der Vorteil: Die Krankheitstage gelten nicht als Urlaub. Wer sich ein ärztliches Attest für seine Krankheit besorgt, kann also die fehlende Erholung später nachholen.