Ingolstadt
Anwalts-Prozess endet durch eine Absprache

Dreimonatige Bewährungsstrafe für Parteiverrat

15.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:29 Uhr

Ingolstadt (DK) Nun ist es doch sehr schnell gegangen: Am gestrigen Mittwoch endete am Ingolstädter Amtsgericht der langwierige Prozess gegen einen stadtbekannten Rechtsanwalt, dem Parteiverrat in zwei Fällen, Anstiftung zur Falschaussage sowie versuchter Betrug vorgeworfen wurden. Nachdem es zwischenzeitlich nicht mehr nach einer Einigung ausgesehen hatte, kam nun doch ein sogenannter Deal zustande.

Das heißt: Für ein (Teil-)Geständnis stellten die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht dem Angeklagten eine bestimmte Strafe in Aussicht. Die Prozessbeteiligten einigten sich, um das Verfahren abzukürzen, letztlich auf eine dreimonatige Bewährungsstrafe für den 40-jährigen Anwalt, der zudem eine Geldauflage von 6000 Euro an Greenpeace zu zahlen hat.

Wenn er dem nachkommt, dann ist das lange Verfahren für den Juristen ein für alle Mal beendet. In seinem erinnerungswürdigen letzten Wort vor der Urteilsverkündung - die aber wegen der Absprache natürlich keine Überraschung mehr erbrachte - beschrieb der Familienvater, wie sehr ihn der Fall belastet hatte. Die Vorwürfe liegen teils bis zu sechs Jahre zurück: Als Gaddafi noch Libyen regierte, die Band Motörhead noch auftrat, Deutschland ist inzwischen Fußball-Weltmeister geworden, er selbst zweifacher Vater - so zählte der Angeklagte auf. Das Verfahren habe ihn stark beeindruckt und begleitete ihn tagtäglich bis zum Abendgebet und dann schon wieder, wenn er nachts das Milchfläschchen für das jüngste Kind mache.

Auch bei seinem letzten Wort legte der Anwalt wie schon bei seiner Aussage zu Prozessbeginn jene Geschenke vor, die er von Familienmitgliedern in einem Fall bekommen hatte. Damals ging es um eine Doppelverteidigung von Bruder und Schwester, deren strafrechtlich relevanten Fälle miteinander verknüpft gewesen waren. Das Zeichen: Die "Kunden" waren aber zufrieden mit ihm, wie konnte es da einen Parteiverrat gegeben haben, er habe nie gegen die Interessen der Mandanten gearbeitet.

Richter Michael Fein wiederholte aber ebenso, was er während des Prozesses gesagt hatte: Die Zufriedenheit von (damaligen) Angeklagten könne ja kaum der Gradmesser für rechtsstaatliches Handeln sein.