Roth
Anträge für Fahrtkosten

23.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:45 Uhr

Roth/Hilpoltstein (HK) Ohne Antrag kein Geld - wer Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für den Schulweg hat, kann bereits jetzt den Antrag für das Schuljahr 2016/2017 einreichen. Empfohlen wird dies besonders für Schüler der aktuellen Abschlussklassen.

Das Landratsamt Roth erstattet Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 die Kosten der notwendigen Beförderung - allerdings nur dann, wenn sie die sogenannte Familienbelastungsgrenze von 420 Euro im Schuljahr 2016/2017 überstiegen haben. Ein Antrag ist für die Kostenerstattung zwingend notwendig. Dieser muss von der Schule bestätigt werden und mit allen Originalfahrscheinen und den erforderlichen Nachweisen (Kindergeldnachweis, eventuell Stundenplan) bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingegangen sein.

Um die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten, können die Schüler der Abschlussklassen die Anträge auf Fahrtkostenerstattung bereits jetzt an das Landratsamt Roth senden.

Die Antragsvordrucke können auf der Homepage des Landratsamtes Roth unter www.landratsamt-roth.de/Ru-brik" class="more"%> "Formularcenter"/Themenbereich "Schule & Bildung" heruntergeladen werden. Telefonische Anfragen zum Thema unter Telefon (09171) 81-13 33 oder (09171) /81-13 19 oder per E-Mail an: fahrtkostenerstattung@landratsamt-roth.de.