Aschaffenburg
Anklage: Kein eindeutiger Beweis für Tötung durch Vater

21.04.2021 | Stand 29.04.2021, 3:33 Uhr

Für die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat der Prozess gegen einen wegen Mordes angeklagten Vater keinen eindeutigen Beweis erbracht, dass der Mann seine Tochter getötet hat. Die Tat sei dem 46-Jährigen nicht nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh am Mittwoch vor dem Landgericht Aschaffenburg in seinem Schlusswort. „Es ist natürlich höchst bedauerlich, wenn hier der Tod eines Mädchens (...) ungesühnt bleibt.“

Den Mordversuch und die gefährliche Körperverletzung des Freundes der Tochter im Juni 2017, rund einen Monat nach Verschwinden der 19-Jährigen, sieht Bundschuh jedoch als erwiesen an. „Dem Angeklagten war die Beziehung zuwider.“ Für die Messerattacke auf den damals 23-Jährigen sollte der Syrer daher elf Jahre ins Gefängnis, sagte er.

Die junge Frau war im Mai 2017 verschwunden und erst im Dezember 2018 tot in einem Wald bei Aschaffenburg gefunden worden. Die Todesursache ist unklar. Der Angeklagte hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Am Donnerstag könnte nach dem Plädoyer der Verteidigung das Urteil gesprochen werden.

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dpa