Pfaffenhofen
Am 24. August Urteil im Prechter-Prozess

03.08.2010 | Stand 03.12.2020, 3:48 Uhr
Auf der Anklagebank: Der ehemalige Pfaffenhofener Bürgermeister Hans Prechter (rechts) und sein CSU-Stadtratskollege Georg Hammerschmid (links). −Foto: Archivfoto: P. Schmatloch

Pfaffenhofen (PK) Drei Wochen lang werden der Pfaffenhofener Ex-Bürgermeister Hans Prechter und sein CSU-Stadtratskollege Georg Hammerschmid noch zwischen Hoffen und Bangen schweben. Dann, am 24. August, fällt der Urteilsspruch im Untreue-Prozess gegen die beiden Kommunalpolitiker.

Rund zweieinviertel Stunden nahmen gestern Nachmittag die Plädoyers der vier Verteidiger (Josef Grauvogl, Peter Hugger, Thomas Krimmel und Caroline Schüler) sowie von Oberstaatsanwalt Christian Veh zum Fall "Feuerwehrhaus Ehrenberg" in Anspruch. Und auch bei diesem vorletzten Verhandlungstermin vor Amtsrichter Rüdiger Reng prallten zwei Welten aufeinander.
 

Oberstaatsanwalt Veh verwies darauf, dass es überhaupt nicht um die im Prozessverlauf offenkundig geworden Verstöße gegen Vergabeordnung oder Haushaltsrecht gehe. Auch ein Betrugsvorwurf stehe, was die Abrechnungen des Fuhrunternehmers Hammerschmid über rund 41 000 Euro für Leistungen seiner Firma beim Bau des Feuerwehrhauses betreffe, nicht im Raum. Der Tatbestand der Untreue (bei Prechter) und der Beihilfe dazu (bei Hammerschmid) ergebe sich daraus, dass der Unternehmer keinerlei städtischen Auftrag gehabt habe und dennoch – Monate nach der Einweihung – neun Teilrechnungen an die Stadt schickte, "für etwas, was er nicht verlangen durfte".

Hans Prechter, dessen Zuständigkeitsrahmen für planmäßige und überplanmäßige Ausgaben kurz zuvor (nach der Kommunalwahl 2002) erweitert worden war, habe nach diesem Splitt die Auszahlung anordnen können. "Und das soll Zufall sein", fragte Veh. Nur vor diesem Hintergrund leuchte doch ein, warum Hammerschmid nicht eine komplette Schlussrechnung einreichte – deren Genehmigung ein Fall für den Bauausschuss gewesen wäre. "Dieses Spiel ist eine Verdummung der Leute", wetterte Veh und nahm sich vor allem Georg Hammerschmid zur Brust: "Sie wollten als Wohltäter dastehen und gleichzeitig abkassieren – da schließt sich der Kreis."
 
Als "abgekartete Geschichte" wertete Veh diese Vorgänge. Er plädierte bei beiden Angeklagten auf Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. 20 000 Euro Geldauflage bei Hammerschmid und 15 000 Euro bei Prechter hielt er zusätzlich für angemessen.
 
Dieses geforderte Strafmaß liegt weit über dem Niveau des Strafbefehls, gegen den die Kommunalpolitiker Einspruch eingelegt hatten (zehn und acht Monate auf Bewährung). Sollte es im Falle einer Verurteilung bei einer Strafe von über zwölf Monaten bleiben, würde Prechter sein Ruhestandsgehalt einbüßen.
 
Doch aus Sicht der Verteidigung kann es nur Freisprüche geben: Der Vorwurf der Untreue falle in sich zusammen, da von einem Vorsatz keine Rede sein könne. Außerdem sei der Stadt kein Schaden entstanden, sondern Hammerschmids Firma habe wesentlich mehr Leistungen erbracht (etwa im Volumen von 100 000 Euro) als in Rechnung gestellt wurden, argumentierten sie. Kein Zeuge habe etwas von einer Vereinbarung gewusst, nach der Hammerschmids Firma komplett kostenlos arbeiten sollte und auch andere Handwerker hätten – unbeanstandet – ihre Leistungen in Rechnung gestellt. Hammerschmid habe nach einer Besprechung mit Bauamtsvertretern von einem Auftrag ausgehen können und eine entsprechende Bestätigung an die Stadt geschickt.
 
Selbst wenn dies nicht als förmlicher Auftrag gewertet werde, stehe ihm – weil er den erklärten Willen der Stadt erfüllte – nach geltender Rechtsprechung die Erstattung seiner Aufwendungen zu, so Josef Grauvogl. Caroline Schüler verwies unter anderem darauf, dass die überplanmäßigen Rechnungen auch noch am Jahresende vom Stadtrat gebilligt worden seien. Hans Prechter habe keinerlei Anlass gehabt, an der Richtigkeit der im Bauamt geprüften Rechnungen zu zweifeln, erklärte Peter Hugger. Dessen Kollege Thomas Krimmel übte harsche Kritik an den "rechtsstaatswidrigen Verzögerungen in diesem Verfahren" und fragte sich, warum denn der Vorgänger von Richter Reng "ein Jahr gebraucht hat, um festzustellen, dass er vielleicht befangen ist".
 
Hans Prechter erklärte zum Schluss, es sei sein Ziel gewesen, das von allen gewünschte Feuerwehrhaus möglichst preiswert erstellen zu lassen, der Stadt seien keine Nachteile entstanden. Auch Georg Hammerschmid machte es kurz: "Ich wollte mich nie bereichern, sonst hätte ich doch dort nicht so viele Stunden umsonst gearbeitet."