Altersvorsorge - Kommt der Riester-Vertrag für Geringverdiener?

20.03.2013 | Stand 03.12.2020, 0:22 Uhr

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat ein vertriebskostenfreies Riester-Produkt für Geringverdiener entwickeln lassen. Wird Riestern für weniger Betuchte attraktiver?

Ausgerechnet in jener Gruppe, die wegen sehr niedriger gesetzlicher Renten besonderen Bedarf an ergänzender Vorsorge hat, ist die Riester-Rente nach wie vor nur wenig verbreitet. 
Das soll sich künftig ändern. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge(DIA) – ein Ableger der Deutschen Bank - präsentierte auf dem DIA-Forum Strategien gegen Altersarmut in Berlin einen Riester-Vertrag für Geringverdiener. Das Besondere daran: Der geplante Sondertarif der DWS Top Rente enthält weder Vertriebskosten noch Verwaltungsgebühren. Er wurde für Hartz-IV-Empfänger und Arbeitnehmer mit einem Netto-Jahreseinkommen unter 11.000 Euro (Mindestalter 30 Jahre) konzipiert.

Riester-Zulagen als Rendite-Kick

Mit lediglich fünf Euro eigenem Beitrag im Monat erhält zum Beispiel eine alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin mit einem Kind im Jahr 454 Euro staatliche Zulage, die wegen der abgesenkten Kosten in vollem Umfang wirksam werden, schilderte Frank Breiting, Leiter private Altersvorsorge bei DWS Investments, ein Beispiel, wie auch Geringverdiener oder Grundsicherungsempfänger mit einem Riester-Vertrag sich eine ergänzende Altersvorsorge aufbauen können. Bei einer Laufzeit von 37 Jahren summieren sich die Zulagen auf 12.598 Euro, wofür insgesamt lediglich ein Eigenbeitrag von 2.220 Euro aufgebracht werden muss. Wir wollen für jene Gruppe der Bevölkerung, die ergänzende Altersvorsorge wegen ihrer geringen Rente am nötigsten hat, den Zugang zu einer eigenen Vorsorge erleichtern, sagt Breiting. Unter den Geringverdienern ist die Riester-Rente im Vergleich zur gesamten Bevölkerung bislang nur unterdurchschnittlich verbreitet.

Eigenverantwortliche Altersvorsorge darf nicht bestraft werden


Doch allein mit einem neuen Riester-Produkt dürfte es nicht getan sein. Eigenverantwortete Altersvorsorge ist freiwilliger Konsumverzicht, zu dem der Staat die Bürger auffordert und dabei fördert. Dieser Verzicht darf nicht durch unbedachte Eingriffe an anderer Stelle später bestraft werden, moniert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Die Anrechnung eigener Vorsorge für den Fall, dass im Alter Grundsicherung bezogen wird, ist eine Motivationsbremse erster Klasse und eine soziale Ungerechtigkeit obendrein. Wer eigenverantwortlich Vorsorge betrieben hat, darf nicht mit jenen gleichgestellt werden, die sich von Anfang an auf eine Alimentierung durch den Staat verlassen haben."

Daher erneuert das DIA seine Forderung an die Politik, die Anrechnungsregelungen für die Grundsicherung im Alter neu zu gestalten.