Ansbach
Altenheim-Küchenchef erhält Bewährungsstrafe

11.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:46 Uhr
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. −Foto: Uli Deck/Archivbild

In einer Ansbacher Senioreneinrichtung gab es offenbar kaum Kontrollen. Zwei frühere leitende Mitarbeiter müssen sich wegen Untreue verantworten. Ein Teilurteil gibt es bereits.

Wegen gewerbsmäßiger Untreue ist der ehemalige Küchenleiter eines Ansbacher Altenheims zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Ansbach folgte damit am Dienstag dem Antrag der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung gefordert.

Der 54-jährige Koch hatte von 2012 bis zu seiner Entlassung 2017 fast 30 000 Euro für sich abgezweigt. Zum einen stammte das Geld aus Rückvergütungen eines Lieferanten, die dem Altenheim zustanden, zum anderen hatte er Mittel aus der Bar-Kasse im Speisesaal einbehalten.

Die Richter werteten vor allem das umfassende Geständnis des Angeklagten positiv. Außerdem sei es ihm von den Verantwortlichen sehr leicht gemacht worden. „Es gab quasi keine Kontrollen, und das Wissen um die Rückvergütung sei verloren gegangen“, sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Wind.

Der Lebensmittellieferant der Heimküche gewährte am Jahresende eine Rückvergütung - nach Aussage des Kochs ein bis eineinhalb Prozent des Jahresumsatzes. Statt die Schecks zwischen 1700 und 6000 Euro aber in der Verwaltung abzugeben, löste der Angeklagte sie nach eigenen Angaben auf seinem Privatkonto ein. Nachdem dies 2017 aufgeflogen war, wurde der Mann entlassen.

Gegen die mitangeklagte ehemalige Verwaltungsleiterin der Einrichtung wurde das Verfahren abgekoppelt. Es soll am 1. Juli fortgesetzt werden.

Der heute 51-Jährigen wird vorgeworfen, Taschengelder von verstorbenen Bewohnern unterschlagen zu haben. Außerdem soll sie Bar-Einnahmen aus der Bewirtung von Geburtstags- und Trauerfeiern veruntreut haben. Vor Gericht gab sie jedoch an, keinen einzigen Cent in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Bereits unter ihren Vorgängerinnen habe im Kassenbuch immer wieder Geld gefehlt. Es sei üblich gewesen, die Taschengelder der Heimbewohner falsch zu verbuchen, um Fehlbeträge auszugleichen. Den Antrag ihrer Verteidigerin, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, lehnte das Gericht jedoch ab.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft befand, in dem Seniorenheim habe es ein für Manipulationen anfälliges System gegeben. So sei ein zentrales Konto, auf das alle Bar-Einnahmen gutgeschrieben werden, nicht ordnungsgemäß geführt worden.

dpa