Pfaffenhofen
Änderung bei Elektroschrott

14.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:52 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Viele defekte Gegenstände gehören ab sofort in den Elektroschrott.

Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) aufgrund einer gesetzlichen Änderung hin. "Der Badezimmerschrank mit fest eingebauter Beleuchtung, blinkende Sportschuhe, elektrisch beheizte Handschuhe und eine Beleuchtungsleiste am Wohnzimmerschrank - das sind nur einige Beispiele an Gegenständen, die ab 15. August unter Elektroschrott fallen und daher gesondert gesammelt und an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden sollen", so Abfallberater Godehard Reichhold vom AWP.

Künftig fallen alle elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräte unter das Gesetz. Damit müssen auch ausgediente Möbel, Möbelteile oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen getrennt unter Elektroschrott erfasst werden. Reichhold: "Zu erkennen sind die Gegenstände am Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät beziehungsweise auf der Verpackung oder wenn elektrische Teile so verbaut sind, dass diese nicht ohne Zerstörung ausgebaut werden können. "

Ziel des Gesetzes ist es, die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen und das Recycling zu fördern. Nach Angaben des Umweltbundesamts wurden 2015 rund 722000 Tonnen Elektroaltgeräte in Deutschland gesammelt. Das waren aber nur knapp 43 Prozent des jährlich anfallenden Elektroschrotts. Viele ausgediente Elektronik- und Elektroaltgeräte werden demnach falsch entsorgt.

Der AWP bittet alle Bürger, ausgediente Elektrogeräte, auch Kleingeräte, am Wertstoffhof abzugeben. "Nur so können wertvolle Metalle wie Kupfer, Aluminium, Gold und Silber aus den Geräten zurückgewonnen und negative Auswirkungen durch Schwermetalle und andere giftige Stoffe in den Altgeräten vermieden werden", so der Abfallberater. Bei Fragen zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten an den Wertstoffhöfen steht der Abfallberater unter Telefon (08441) 7879-40 zur Verfügung.