Englmannsberg
Abschaltzeiten der Windräder deutlich verkürzt

Betreiber und Landratsamt haben sich unter Moderation des Verwaltungsgerichts auf neue Auflagen geeinigt

10.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:58 Uhr
Neue Regeln gelten nun für den Betrieb der Englmannsberger Windräder. −Foto: M. Schalk

Englmannsberg (SZ) Die Abschaltzeiten für die Windräder sind deutlich reduziert worden und auf das sogenannte Gondelmonitoring wird künftig ganz verzichtet: Das sind die Eckpunkte der Auflagen, die künftig für den Betrieb der Windkraftanlagen bei Englmannsberg gelten.

Wie berichtet, hatte das Landratsamt Pfaffenhofen seinen ursprünglichen Bescheid zurücknehmen müssen, nachdem der Betreiber der Anlagen, die Englmannsberg Windkraft GmbH & Co. KG beziehungsweise die Englmannsberg Windkraft Verwaltungs GmbH, dagegen geklagt hatte.

Richterin Martina Scherl hatte den Bescheid, mit dem das Landratsamt dem Windradbetreiber eigentlich verschärfte Auflagen zum Fledermausschutz aufbrummen wollte, in vielen Aspekten als rechtswidrig eingestuft. Unter ihrer Moderation einigten sich die beiden Prozessparteien nun auf einen neuen Bescheid. Den muss das Landratsamt noch erlassen - macht es das ohne inhaltliche Änderungen, will der Windradbetreiber auf Rechtsmittel verzichten, den Bescheid also akzeptieren. Das hat das Verwaltungsgericht München unserer Zeitung mitgeteilt. Der Sprecher des Gerichts stellte auch klar: "Es obliegt aber letztlich dem Landratsamt, ob und mit welchem Inhalt es einen neuen Bescheid erlässt."

Wegen einer Frist hat das Landratsamt allerdings nur noch bis Mitte März Zeit, einen neuen, diesmal rechtskräftigen Bescheid zu erlassen. Den unter der Moderation des Verwaltungsgerichts gefundenen Kompromiss will die Landkreisbehörde nun auch umsetzen, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte: "Das Landratsamt Pfaffenhofen wird einen entsprechenden Bescheid erlassen. Mit dem gefundenen Kompromiss wird aus der Sicht des Landratsamtes den Anforderungen des Fledermausschutzes Genüge getan."

Der Windradbetreiber hat sich nach Auskunft des Verwaltungsgerichts dazu bereit erklärt, die Anlagen alljährlich vom 1. August bis 15. Oktober nachts, also zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, abzuschalten, es sei denn die Windgeschwindigkeit übersteigt 5,4 Meter pro Sekunde oder die Temperaturen fallen unter zehn Grad. Denn bei diesen Bedingungen sind Fledermäuse nach wissenschaftlichen Erkenntnissen offenbar gar nicht unterwegs, müssen also auch nicht vor den Rotorblättern geschützt werden. Diese Abschaltzeiten liegen deutlich unter den ursprünglichen Forderungen des Landratsamts, das die Rotoren eigentlich von 1. April bis 15. November nachts und teilweise auch an bis zu drei Stunden vor Sonnenuntergang abgeschaltet sehen wollte.

Auch seine Forderung, das sogenannte Gondelmonitoring - also die Aufzeichnung der Fledermausaktivitäten mit einem an der Windradgondel befestigten Messgerät - für zwei Jahre fortzusetzen, konnte das Landratsamt nicht halten. Damit kann man in Pfaffenhofen offenbar leben: "Ein Gondelmonitoring ist Grundlage für die Ermittlung eines geeigneten Abschaltalgorithmus", sagt eine Sprecherin des Amtes: "Nachdem eine Einigung auf dauerhafte Abschaltzeiträume möglich war, ist ein Gondelmonitoring nicht mehr erforderlich." Allerdings müsse der Windradbetreiber Betriebsprotokolle vorlegen, damit nachvollzogen werden kann, ob die Anlagen auch wirklich vorschriftsgemäß abgeschaltet werden.