Eichstätt
5500 Mülltonnen werden ausgetauscht

Landratsamt: 50-Liter-Abfallbehälter ohne Räder sind ab März nicht mehr zulässig

28.11.2011 | Stand 03.12.2020, 2:07 Uhr

In der Marktgemeinde Mörnsheim wurden die neuen 60-Liter-Tonnen bereits angeliefert. Bauhofmitarbeiter Rupert Bigler koordiniert den weiteren Einsatz - Foto: Landkreis Eichstätt

Eichstätt (EK) In den Bau- und Wertstoffhöfen der Gemeinden herrscht in den nächsten Monaten Hochbetrieb. Grund ist die Aussonderung der 50 Liter-Restmülltonnen.

Eichstätt (EK) In den Bau- und Wertstoffhöfen der Gemeinden herrscht in den nächsten Monaten Hochbetrieb. Grund ist die Aussonderung der 50-Liter-Restmülltonnen.

Aufgrund der „Lastenhand-habungsverordnung“ sind die Arbeitgeber (in diesem Fall der Landkreis als Auftraggeber der Müllabfuhr) verpflichtet, die Lasten für die Müllwerker so gering wie möglich zu halten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im Landkreis Eichstätt werden deshalb in der nächsten Zeit alle Mülltonnen, die über keine Räder verfügen, durch neue 60-Liter-Mülltonnen mit Rädern ersetzt, teilt die Abfallwirtschaft im Landratsamt Eichstätt mit. Im Landkreis sind dies etwa 5500 Stück. Diese werden derzeit an die Bauhöfe der einzelnen Gemeinden ausgeliefert und warten jetzt auf die Abholung durch die Bürger.

Die Verteilung der Tonnen regelt jede Gemeinde selbst. Die ersten Gemeinden haben bereits mit der Ausgabe begonnen, in anderen Gemeinden läuft die Aktion erst zum Jahreswechsel an. Die Ausgabe wird in den Gemeinden jeweils im nächsten Mitteilungsblatt oder schriftlich angekündigt. Abgeschlossen sein muss die Aktion dann bis zum 1. März des kommenden Jahres.

Ab diesem Zeitpunkt werden die alten 50-Liter-Tonnen ohne Räder nicht mehr geleert. Die alte Tonne kann bei der Tauschaktion zurückgegeben werden, man kann diese aber auch noch für andere Zwecke weiter verwenden und sich nur eine neue Tonne abholen.

Der Tausch der Tonne ist für alle Bürger kostenlos. Auch bisherige Besitzer von Eigentumstonnen (also Tonnen, die nicht vom Landkreis gemietet werden) können ihre alte Tonne gegen eine neue Tonne tauschen. Diese bleibt im Eigentum des Landkreises. Da in der neuen Gebührensatzung des Landkreises ab dem 1. Januar nicht mehr zwischen Eigentums- und Miettonnen unterschieden wird, ergeben sich daraus keine Nachteile.

Wer Fragen zum Tonnentausch der 50-Liter-Tonnen hat, kann sich in seiner Gemeinde oder im Landratsamt Eichstätt unter (0 84 21) 70 342 telefonisch informieren.\t