Neuburg
4500 Euro Strafe für Todesschuss

Neuburger Amtsgericht verhängt Strafbefehl gegen 68-jährigen Jäger aus Tirol

06.08.2013 | Stand 02.12.2020, 23:49 Uhr

Neuburg (DK) Das tödliche Jagddrama von Leidling im Kreis Neuburg-Schrobenhausen beschließt die Justiz mit einem Strafbefehl.

Das Amtsgericht Neuburg verhängt ihn gegen einen 68-jährigen Jäger aus Tirol, der am 4. März im Leidlinger Revier seinen 45-jährigen Jagdfreund erschossen hat. Der Strafbefehl von 180 Tagessätzen zu 25 Euro lautet auf fahrlässige Tötung. Der Rentner hatte nachts aus 360 Meter Entfernung einen Schuss auf vermeintliches Wild abgegeben. Die Kugel traf aus spitzem Winkel den zweiten Jäger in einer Erdkanzel am Weiherbach. Erst am frühen Morgen entdeckte der Schütze nach eigener Aussage das verblutete Opfer. Die beiden waren mindestens zehn Jahre lang gemeinsam im oberbayerischen Leidling auf Wildschweinjagd gegangen. Helmut Walter, Chef der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, spricht ebenso wie die Ermittler von „außerordentlich unglücklichen Umständen“. Dennoch weise die hohe Anzahl der Tagessätze auf die Schwere der Pflichtverletzung des Jägers hin. Er hätte darauf achten müssen, dass der Ansitz des Freundes nicht im Schussfeld liegt. Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten per Post zugestellt. Seite 13