Neuburg
32-Jähriger attackiert zwei Frauen

Wegen sexueller Nötigung: Asylbewerber aus Pakistan zu Bewährungsstrafe verurteilt

16.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:02 Uhr

Neuburg/Geisenfeld (vb) Ein Jahr auf Bewährung für einen Sexualstraftäter: Das Amtsgericht Neuburg hat gestern einen 32-jährigen Mann aus Pakistan verurteilt, der bereits nach Italien abgeschoben gewesen war. In dem Verfahren wurden auch die Irrungen und Wirrungen des Asylrechts deutlich.

Die Geschichte von Ali R. (Name geändert) geht wie folgt: Ingenieurs-Studium an einer Universität in Pakistan, Abschluss, Rückkehr ins elterliche Dorf, um zwei Obst- und Gemüseläden des Vaters zu übernehmen, Ärger mit den Taliban, Schießereien und Hausbrände, bei denen Vater und Bruder ums Leben kommen. Flucht über den Iran und Griechenland nach Italien. Asylantrag gestellt. Zwei Jahre später Asylantrag abgelehnt. So zumindest berichtet es der 32-Jährige der Richterin Celina Nappenbach. Nachprüfen lässt sich freilich keine einzige dieser Angaben.

Was sich jedoch nachprüfen lässt, ist, wie sich Ali R. aufgeführt hat, nachdem er Italien 2014 verlassen hat und nach Deutschland eingereist ist. Er landet in Geisenfeld - und wird sofort straffällig. Vor dem Schaufenster einer Konditorei legt er vor den Blicken der weiblichen Gäste Hand an sich. Er wird zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Doch dabei bleibt es nicht, Ali R. fällt weiter mit Sexualstraftaten auf. Im Januar 2015 begegnet er gegen Mitternacht in Geisenfeld auf der Straße einer damals 26-Jährigen, die gerade telefoniert. Ihre Wege kreuzen sich, doch der Angeklagte dreht um und verfolgt die junge Frau, beleidigt sie auf vulgäre Weise, kneift sie fest ins Gesäß, dreht sie zu sich um, packt sie, zieht sie an sich und versucht sie zu küssen. Die 26-Jährige reagiert blitzschnell und drückt dem Angreifer ihre Zigarette ins Gesicht.

Noch heute hat sie mit den Folgen der Attacke zu kämpfen, im Zeugenstand kämpft sie immer wieder mit den Tränen. Der 32-Jährige behauptet, an diesem Abend zwei Flaschen Whisky getrunken und keine Erinnerung mehr zu haben. Die junge Frau allerdings hat weder Alkohol gerochen, noch hat sie ihn wanken gesehen.

Im Februar 2015 ein weiterer Übergriff: Eine 58-Jährige will ihre damals 17-jährige Tochter gegen 23 Uhr von einer Party abholen, der Angeklagte stellt sich ihr in den Weg und packt sie am Arm. Die Frau versucht sich loszureißen, der Angreifer fasst ihr zwischen die Beine. Beide Frauen erstatten Anzeige bei der Polizei. Relativ schnell wird Ali R. von den Beamten ermittelt und auf Fotos von den Opfern zweifelsfrei als Täter identifiziert - auch wenn er behauptet, zum Tatzeitpunkt in München gewesen zu sein.

Dann aber wird er zurück nach Italien abgeschoben, das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt. Der Grund: Er hatte bereits dort Asyl beantragt - und nach dem Dublin-Abkommen ist das Land für einen Flüchtling zuständig, in dem er das erste Mal ein Bleiberecht erwirken wollte. Aber Ali R. möchte nicht in Italien leben und begibt sich auf die Reise nach Frankreich. Der Weg führt ihn durch die Schweiz und Deutschland - wo er von Grenzpolizisten geschnappt und festgenommen wird.

Das Verfahren wegen sexueller Nötigung wird wieder aufgenommen - und gestern fand nun der Prozess gegen ihn statt. Die Staatsanwältin forderte, ihn zu einer Gefängnisstrafe von 13 Monaten zu verurteilen. Die Verteidigerin sah die zweite Tat als nicht erwiesen an, sie plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Richterin Celina Nappenbach hielt ein Jahr auf Bewährung für angemessen. Der Verurteilte muss sich in eine ambulante Therapie für Sexualstraftäter begeben und wird einem Bewährungshelfer unterstellt. "Die Prognose ist nicht rosig", gab sie zu, sie hoffe aber darauf, dass er bald Deutsch lernt und eine Arbeit als Software-Ingenieur findet.

Warum er nicht wie in der Vergangenheit nach Italien abgeschoben wird, hat derweil einen bürokratischen Hintergrund: Die Frist, in der eine solche Rückführung möglich ist, ist abgelaufen.