Waidhofen
1,10 Euro pro Quadratmeter für den Kanal

Gemeinderat billigt Verbesserungsbeiträge und erlässt entsprechende Satzungen

29.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:37 Uhr

Dicke Kanalrohre wurden vor zwei Jahren unter der Waidhofener Ortsdurchfahrt verlegt. Dafür müssen die Kanalanschließer Verbesserungsbeiträge zahlen, die jetzt kalkuliert worden sind. €‡ ‹ŒArch - foto: Schmied

Waidhofen (SZ) Viele Zahlen sind am Dienstagabend im Waidhofener Schützenheim auf den Tisch gekommen: Die Kalkulation des Verbesserungsbeitrags für die Entwässerungseinrichtung Waidhofen beschäftigte die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung.

Hans Wolkersdorfer, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft und Spezialist für Beitragsberechnungen, erläuterte den Gemeinderäten die Kalkulationen. Der umlagefähige Verbesserungsaufwand betrage genau 452 741 Euro, so Wolkersdorfer. Die herangezogenen Flächen summieren sich auf 633 601 Quadratmeter Grundstücksflächen und 337 155 Quadratmeter Geschossflächen, was einen Grundstücksflächenanteil von 65 Prozent und einen Geschossflächenanteil von 35 Prozent bedeute.

Die Flächen der Altanschließer müssten jenen der (künftigen) Neuanschließer gegenübergestellt werden, so Wolkersdorfer weiter. Er hatte errechnet, dass insgesamt 423 570 Euro an gesamtumlagefähigen Investitionen für den Verbesserungsbeitrag herangezogen werden müssen. Den Rest, rund 30 000 Euro, müssen künftig also Neuanschließer über den neu berechneten Herstellungsbeitrag entrichten.

Bei der Maßstabsgewichtung ergebe sich für Grundstücksflächen ein umzulegender Aufwand von 19 Prozent, für Geschossflächen von 81 Prozent. Damit war bei den Berechnungen schließlich ein Beitragssatz für Grundstücksflächen von 13 Cent pro Quadratmeter und für Geschossflächen von 1,10 Euro pro Quadratmeter herausgekommen. Die Gemeinderäte stimmten der Kalkulation einschließlich der ermittelten Beitragssätze zu. Weil diese nur mit entsprechender Rechtsgrundlage von den Bürgern verlangt werden können, sprachen sich die Gemeinderäte auch für den Erlass einer entsprechenden Beitragssatzung aus.

Wegen der Systematik der Globalberechnung musste mit der Kalkulation und Festsetzung eines Verbesserungsbeitrags auch der Herstellungsbeitrag neu kalkuliert werden. Die ansatzfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten belaufen sich auf inzwischen 6,7 Millionen Euro, wie Wolkersdorfer erläuterte. Der Anteil der Oberflächenwasserbeseitigung betrage 19 Prozent, der des Schmutzwassers 81 Prozent. Die Oberflächenwasserbeseitigung sei also mit 1,3 Millionen Euro und die Schmutzwasserbeseitigung mit 5,4 Millionen Euro angesetzt, so Wolkersdorfer. Auf die Grundstücks- und Geschossflächen verteilt ergibt das einen Satz von zwei Euro für Grundstücks- und 16 Euro für Geschossflächen. Auch dieser Kalkulationen stimmten die Gemeinderäte zu, ebenso dem Erlass einer Änderungssatzung für die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Waidhofen.