Haushaltsnahe Dienstleistungen - Hundesitter dürfen Haus nicht verlassen

24.08.2012 | Stand 03.12.2020, 1:08 Uhr

Wer sich im Haushalt Hilfe holt oder einen Handwerker mit einer Reparatur im Haus beauftragt, kann die Kosten steuerlich absetzen. Das geht aber nur, wenn die Arbeiten im eigenen Haushalt ausgeführt werden.

Steuerzahler können Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt geltend machen. Dabei führt der Ort der ausgeführten Tätigkeit immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Fiskus. Zwei knifflige Fälle mussten jetzt die Finanzgerichte entscheiden. Dabei ging es einerseits um das Gassi Gehen mit Hunden und andererseits um die Maßanfertigung eines Schlafzimmers. Im ersten Fall machte der Kläger geltend, dass die Tiere im Auftrag des Besitzers durch eine Haushaltshilfe betreut und versorgt würden – und das auch außerhalb des Hauses. Das angerufene Finanzgericht Münster sah dies jedoch anders und verwies in seinem Urteil auf feine Unterschiede. Danach sind die Kosten für Dogsitter nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung oder des Gartens ausgeführt werden (Az. 14 K 2289/11E). Nur die Betreuung im Haus, etwa Füttern oder Fellpflege, sei steuerbegünstigt.

Der gleiche Aspekt kam im zweiten Urteil zum Tragen: Beim Finanzgericht München wurde darüber gestritten, ob die Kosten für die Herstellung eines maßgefertigten Schlafzimmers steuerlich absetzbar sind. Da die Möbel jedoch in der Werkstatt des Handwerkers angefertigt wurden und nicht im Haushalt des Steuerzahlers, versagte das Gericht auch in diesem Fall den Steuerbonus (Az.: 7 K 2544/09). Fazit: Steuerzahler sollten genau aufpassen, wo die beauftragten Leistungen ausgeführt werden. Im Fall des maßangefertigten Schlafzimmers konnten zwar nicht die Kosten für die Herstellung, jedoch der Einbau des Schlafzimmers vor Ort steuermindernd angesetzt werden.

Was zählt zu Handwerkerarbeiten?

Um 20 Prozent kürzt das Finanzamt die Steuerschuld für aus eigener Tasche bezahlte Handwerker- und Reparaturrechnungen. Anerkannt sich Rechnungsbeträge bis zu 6.000 Euro, damit beläuft sich die maximale Steuerentlastung auf 1.200 Euro. Das Finanzamt akzeptiert zum Beispiel Maler- und Tapezierarbeiten oder Fenster- und Türenstreichen – das gilt auch, wenn Mieter diese Arbeiten in Auftrag geben. Wohneigentümer können zudem Arbeiten an Dach, Fassade und Garage geltend machen. Abzugsfähig sind ferner die Reparatur oder der Austausch von Heizung, Elektro- oder Gasanlagen, ebenso eine Badmodernisierung und die Beseitigung von Gebäudeschäden. Für alle Haushalte gilt: Der Fiskus beteiligt sich an der Reparatur der Waschmaschine, des Geschirrspülers oder des Computers, wenn die Arbeiten im eigenen Haushalt erfolgen. Das gilt aber nur für die reinen Arbeitsstunden, Materialkosten bleiben unberücksichtigt. Tipp: Instandsetzungs- und Sanierungskosten sind auch für Ferienwohnungen im EU-Ausland absetzbar.

Welche Haushalts- und Pflegetätigkeiten sind absetzbar?

Steuerabzug gibt es auch für einfache Arbeiten im Haushalt sowie für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen und Nachbarn. Hier sind bis zu 4.000 Euro Steuerabzug möglich. Das Finanzamt erkennt Arbeiten wie Kochen, Waschen, Bügeln und Hausreinigung an, ebenso Straßenkehren und Schnee schieben. Abzugsfähig sind ferner Gartenarbeiten sowie die Betreuung von Kindern und älteren Menschen. Mieter können zudem ihren anteiligen Aufwand für den Hausmeister, die Treppenhausreinigung oder den Schornsteinfeger in der Steuererklärung ansetzen. Ausgenommen sind allerdings Ausgaben für Müllreinigung oder die Grundsteuer für Eigentümer. Die Nebenkostenabrechnung dient als Kostennachweis gegenüber dem Finanzamt. Die Behörde zieht den Steuerrabatt direkt von der fälligen Einkommensteuer ab. Im Ergebnis verringern sich auch der Solidarzuschlag sowie fällige Kirchensteuer. Tipp: Der Gesetzgeber erlaubt, die beiden Steuerfreibeträge miteinander zu kombinieren.

Wichtig: Der Rechnungsbetrag muss direkt auf das Konto des Handwerkers bzw. der Haushaltshilfe fließen, Barzahlungen werden nicht anerkannt.