Vier Seiten, neun Paragraphen, dazu drei Anlagen, so verabschiedet vom Wolnzacher Gemeinderat vor gut einem Jahr: Eine Stellplatzsatzung ist für die meisten Bürger ein eher theoretisches Konstrukt, sofern sie überhaupt von ihrer Existenz wissen. Bauherren allerdings sollten ihre Inhalte kennen, denn die Nichteinhaltung ihrer Festsetzungen oder fehlende Nachweise dazu können Probleme bereiten. In einem konkreten Fall in Wolnzach geht es um 1,85 Meter.