Pipinsried
Verfahren gegen Pipinsried teilweise eingestellt

24.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:21 Uhr

Pipinsried (DK) Eine erste Entscheidung im Fall des Regionalligisten FC Pipinsried ist gefallen: Das Verbands-Sportgericht stellte das Verfahren hinsichtlich der für die Relegation relevanten Spiele ein. Eine Bestrafung mit Wirkung für die kommende Saison ist allerdings noch möglich.

Dies verkündet der Bayerische Fußballverband auf seiner Webseite. Nach Anhörung von Zeugen und Auswertung der vorgelegten Beweise habe das Sportgericht in einer fast siebenstündigen mündlichen Verhandlung am Mittwochabend keine Anhaltspunkte für den Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern gefunden.

Ursprung des Ganzen war eine Anzeige des SV Seligenporten und des Verbandsanwaltes gewesen. Diese hatten den Verein beim BFV angezeigt, weil er gleich mehrfach Spieler eingesetzt habe, die kein Mitglied beim FC Pipinsried seien. Dadurch seien diese auch in der Regionalliga Bayern nicht spielberechtigt gewesen. Dieser Verdacht bestätigte sich laut Bayerischem Fußballverband jedoch nicht. Denn das Sportgericht gehe davon aus, dass bereits der wirksame Aufnahmeantrag den Passantrag zulasse - wenn die vom Verein nach der Satzung zu erfüllenden Aufnahmeschritte später erfolgen würden. Dies trifft auf die Spieler zu, die in den Partien eingesetzt wurden.

Lediglich bezüglich des Spiels FC Pipinsried gegen VfR Garching am 12. Mai 2018 konnte der Aufnahmeantrag des dort eingesetzten Spielers noch nicht geklärt werden. Der Ausgang dieses Spiels hat jedoch auf die Relegation keinen Einfluss, die Abschlusstabelle bleibt aus diesem Grund zunächst noch vorläufig.