Pipinsried
Polizei stoppt FCP

10.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:39 Uhr

Pipinsried (rks) Immerhin, Konrad Höß lacht noch. Aber was aktuell rund um seinen FC Pipinsried passiert, ist für ihn zum Teil nur noch ärgerlich. "In der Regionalliga hat man's anscheinend nicht mehr mit normalen Menschen zu tun", sagt der 76-Jährige - und unterstützt diesen Ausspruch durch ein kräftiges Kopfschütteln.

Wie gerne hätten die Blauweißen nun das Heimrecht mit dem FC Bayern München II getauscht, wären gegen ihn am 19. August lieber im Dachauer Hinterland angetreten - anstelle, wie im offiziellen Spielplan vorgesehen, im Grünwalder Stadion auf Giesings Höhen. "Dadurch hätten wir verhindern können, dass wir rund vier Wochen kein Heimspiel bestreiten dürfen", erklärt Höß.

Regionalliga Bayern

Der große FC Bayern stellte sich dann ebenso wenig quer wie der zuständige Verbandsspielleiter - beide zeigten sich einverstanden mit dem Pipinsrieder Wunsch. Also alles klar? "Von wegen", schimpft Höß: "Weil inzwischen wohl die Polizei bestimmt, wann wir zu spielen haben." In der Tat legten plötzlich die Ordnungshüter ihr Veto gegen den FCP-Heimkick am 19. August ein - weil das Duell gegen den FCB II ein "Hochsicherheitsspiel" darstelle, bei dem ausreichend Sicherheitskräfte vor Ort sein müssten. Bloß hierfür könne die Dachauer Polizei an bereits erwähntem Samstag nicht sorgen, weil zu gleicher Zeit das Dachauer Volksfest stattfindet.

"Da fällt mir nichts mehr ein, so etwas habe ich noch nie erlebt", sagt Höß. Dass sich in diesem Fall jetzt doch noch etwas tut, ist kaum zu erwarten. "Ich werde zwar nochmals einen Versuch starten - aber wahrscheinlich bleibt er ohne Erfolg", gibt sich der Pipinsrieder Klubchef pessimistisch.

Weiter zum abgebrochenen FCP-Heimspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth II: Wie dieses gewertet wird, ist immer noch offen. "Aber schon jetzt ist klar, dass wir in die nächste Instanz gehen, falls es eine Neuansetzung geben sollte", verrät Höß: "Und andererseits, falls nun gegen die Fürther geurteilt werden würde, gehen wohl diese in die nächste Instanz."