München
Nachträgliches Pokal-Aus

20.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:38 Uhr

München (bfv) Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat im Einspruchsverfahren des FC Würzburger Kickers gegen die Wertung des Toto-Pokal-Achtelfinalspiels vom 12. September 2018 beim 1. FC Schweinfurt unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen der betroffenen Vereine ein Urteil getroffen, das eine Spielwertung gegen den FC nach sich zieht.

Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro gegen die Nullfünfer verhängt, die auch die Verfahrenskosten (51 Euro) zu tragen haben.

Demnach gilt als erwiesen, dass Schweinfurt nicht die in der Regionalliga-Spielordnung, die für Klubs aus dieser Spielklasse auch Gültigkeit im Toto-Pokalwettbewerb besitzt, festgelegte zwingend erforderliche Anzahl von vier Spielern, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben durften (U23-Spieler), im Kader hatte. Der Regionalligist hatte nachweislich lediglich drei U23-Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen. Diesen Verstoß hatte der Drittligist aus Würzburg, der die Partie im Willy-Sachs-Stadion mit 1:3 (0:2) verloren hat, beim BFV am 13. September form- und fristgerecht angezeigt.

Mit dem bereits rechtskräftigen Urteil, gegen das keine Rechtsmittel eingelegt werden können, kommt es zu einer 2:0-Spielwertung zugunsten der Würzburger, die nun entsprechend der Regularien anstelle der Nullfünfer ins Viertelfinale einziehen und dort auswärts auf den FV Illertissen treffen. Die Partie wird jetzt zeitnah und in Rücksprache mit beiden Klubs angesetzt, kann aber am 3. Oktober nicht ausgetragen werden, weil die Kickers bereits am 1. Oktober ihre Drittliga-Partie bei 1860 München bestreiten.