Die Unterlagen sind versendet, die Bewerbungsfrist verstrichen. Jetzt heißt es abwarten. Aber: Wie viel Zeit müssen Bewerber einem Unternehmen eigentlich einräumen, bis es sich zurückmeldet?
Wer auf eine vielversprechende Stellenanzeige stößt, bemüht sich in der Regel um eine möglichst zeitnahe Bewerbung. Auf Seite der Unternehmen kann es hingegen durchaus mal länger dauern, bis eine Rückmeldung kommt. Wie viel Zeit sollten Kandidatinnen und Kandidaten vergehen lassen, bevor sie sich zum Status ihrer Bewerbung erkunden?
„Bereits mehr als vier Wochen Wartezeit sind nicht angemessen, um neben der Bewerbungseingangsbestätigung ein weiteres Signal vom Unternehmen zu hören“, sagt Emine Yilmaz, Vice President beim Personaldienstleister Robert Half.
Ewiges Warten auf Antworten, Absprachen, die immer wieder verhandelt werden - oder langwierige Bewerbungsgespräche: Das frustriert und raubt Motivation. Laut Personalexpertin Yilmaz sind im Recruiting-Prozess vor allem die Unternehmen in der Bringschuld. Zu einem Teil können aber Bewerberinnen und Bewerber zu einem effektiven Bewerbungsverfahren beitragen.
Ab der zweiten Nachfrage: Arbeitgeberwahl kritisch reflektieren
Zwei Wochen, nachdem Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen eingereicht haben und die Bewerbungsfrist verstrichen ist, sollten sie zum Beispiel beim genannten Ansprechpartner nachfragen, wie der Stand der Bewerbung ist. Wer ein zweites oder drittes Mal nachhaken muss, tut laut Personalexpertin Yilmaz gut daran, zu prüfen, ob das wirklich der Arbeitgeber ist, für den er oder sie arbeiten will.
Kommt eine Einladung zum Interview, können Kandidatinnen und Kandidaten ihre Bedürfnisse an einen künftigen Arbeitgeber klar adressieren. „Verbindlichkeit, Transparenz und ein angemessenes Tempo sind klare Variablen, die Bewerber schon im Jobinterview artikulieren können“, so Yilmaz. Erfahrende Recruiter würden hier aktiv hinhören und die Wünsche an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Ghosting als zunehmendes Problem in der Arbeitswelt
Dass Bewerber sich bei Unternehmen nicht mehr zurückmelden, sei ein immer größeres Problem für Unternehmen, so Yilmaz. Im HR-Bereich sei dieses Phänomen als Ghosting bekannt. Der Begriff Ghosting ist dabei gerade im Beziehungskontext als das plötzliche Abbrechen aller Kommunikationswege ohne vorherige Warnung oder Erklärung gebräuchlich. Auch Jobsuchende erleben Formen davon - etwa, wenn Unternehmen den Kontakt im Laufe eines Bewerbungsprozesses einfach abbrechen.
© dpa-infocom, dpa:240418-99-722155/2
Zu den Kommentaren