Verkehrsrecht
Zu schnell gefahren: Bei Vorsatz droht höhere Geldstrafe

15.12.2022 | Stand 15.12.2022, 14:47 Uhr

Höhere Geldstrafe wegen zu schnellem Fahren - Temposchilder sollte man nicht übersehen, passiert aber manchmal. Doch wann wird so etwas als Vorsatz gewertet? - Foto: Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn

Wer im Straßenverkehr Schilder übersieht, gefährdet sich und andere. Werden mehrfach Hinweise ignoriert, gehen Richter oft von einem Vorsatz aus - wie wirkt sich das auf die Strafe aus?

Wer auf der Autobahn mit Vorsatz zu schnell fährt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Wird das Tempo auf einer Strecke in Etappen gedrosselt, werden dafür oft mehrere Hinweisschilder aufgestellt. In so einem Fall kann ein Fahrer nicht behaupten, er habe die Schilder fahrlässig übersehen.

Vielmehr muss er dann mit einer höheren Geldbuße rechnen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel (Az.: 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22), auf das der ADAC hinweist.

Selbst mehrere Schilder bremsen Fahrer nicht aus

Der Fall: Auf einer dreispurigen Autobahn wurde die Geschwindigkeit in Etappen durch einen Geschwindigkeitstrichter gedrosselt - von zunächst Tempo 120, auf Tempo 100 und zuletzt auf Tempo 80.

Ein Autofahrer fuhr auf der Strecke 147 Kilometer pro Stunde. Nach einem Abzug der Toleranzgrenze aufgrund der manuellen Messung lag seine Restgeschwindigkeit immerhin noch bei 135 km/h.

Die Folge: Er bekam einen Bußgeldbescheid in Höhe von 480 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Der Autofahrer legte dagegen Einspruch ein. Sein Argument: Er habe die Limitierung auf Tempo 80 fahrlässig übersehen. Die Behörde bestand auf Zahlung. Die Sache ging vor Gericht.

Gericht verdoppelt Geldstrafe

Das Gericht verurteilte den Mann am Ende zu einer Geldbuße von 960 Euro. Der Grund: Er habe die Geschwindigkeit vorsätzlich überschritten. Denn es sei nicht glaubwürdig, dass der Fahrer die Schilder nicht gesehen hat. Die Verkehrszeichen wurden vor der Messung zweimal auf beiden Seiten der Autobahn angebracht. Neben der Reduzierung von Tempo 120 auf 80 gab es zudem noch ein Gefahrenzeichen für Bodenwellen.

Einem aufmerksamen Fahrer können die ordnungsgemäß aufgestellten Verkehrsschilder nicht entgangen sein. Zudem sei der Messwert von den Beamten mit großzügigem Toleranzabzug korrekt ermittelt worden. Da der Fahrer die Geschwindigkeit um 68 Prozent überschritten hatte, ging das Gericht von Vorsatz aus und verdoppelte die Geldbuße.

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