Rodungsstopp auf Tesla-Gelände
Zügig entscheiden

Ein Kommentar von Johannes Greiner

18.02.2020 | Stand 02.12.2020, 11:56 Uhr
Blick auf das schon teilweise gerodete Waldgebiet auf dem künftigen Gelände der Tesla Gigafactory. −Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Der Bau der ersten Fabrik des E-Auto-Vorreiters Tesla in Europa ist ein Prestigeprojekt, das weit über Deutschland hinaus mit Spannung verfolgt wird. Umso peinlicher ist es, dass nun wieder alle Vorurteile gegen typisch deutsche Bedenkenträgerei bestätigt werden. Die Rodungsarbeiten für das geplante Werk in Brandenburg stehen auf gerichtliche Anordnung hin still.

Und das nicht etwa, weil die Kiefernschonung auf einem längst als Industriegebiet vorgesehenen Gelände irgendeine Bedeutung für den Naturschutz hätte. Der klagenden Grünen Liga, einem im Westen eher unbekannten Verband mit Wurzeln in der DDR-Ökobewegung, geht es ums Prinzip. Man könnte auch sagen: ums Recht haben.

Das passt zu einer unguten Entwicklung im Land, gegen alles und jedes zu klagen. Das trifft auf das private Umfeld ebenso zu wie auf große Bauvorhaben. Im aktuellen Fall muss man nun nicht gleich das Verbandsklagerecht infrage stellen. Das ist ein wichtiges Instrument - mit dem aber auch verantwortungsvoll umgegangen werden muss.

Gleichzeitig müssen die Gerichte personell gut genug ausgestattet sein, um zügige Entscheidungen zu gewährleisten. Auch das Brandenburger Oberverwaltungsgericht sollte nun schnell entscheiden - schon im Interesse des Naturschutzes. Denn die Rodungsarbeiten auf dem Tesla-Gelände sollten vor Beginn der Vegetationsperiode beendet werden.