Grillen in der Öffentlichkeit ist während der Pandemie nicht generell verboten, solange die Hygieneregeln eingehalten werden.
Zum Beispiel ist nicht in allen Landkreisen ein Bier oder ein Gläschen Wein zum Essen auf der Parkwiese erlaubt. Denn dort gilt Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.
DK