Unrichtige Atteste
Nach Berufung: Urteil im Passauer Maskenprozess ist gefallen

15.11.2022 | Stand 19.09.2023, 5:34 Uhr
Christine Pierach

Der Passauer Arzt (rechts; verpixelt) neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal. −Foto: Christine Pierach

Von Christine Pierach

Mehrere wohl unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht hat ein Passauer Arzt zu Beginn der Corona-Pandemie ausgestellt. Deswegen war er im Frühjahr bereits einmal verurteilt worden. Nun ist auch im Berufungsprozess das Urteil gefallen.



Die Richter haben den Mann am Dienstagvormittag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, in diesem Fall aufgrund von 24 nach dem Gesetz unrichtigen Masken-Attesten. Dabei ging es um Atteste, die Kinder in der Schule vom Tragen einer Maske befreien sollten. Auf die Atteste seien Diagnosen geschrieben worden, ohne dass der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe. Sollte der Arzt also in den kommenden drei Jahren erneut strafrechtlich auffällig werden, würde die Bewährungs- in eine Haftstrafe umgewandelt.

Geldauflage bleibt bestehen

Die 50.000 Euro Geldauflage aus dem vorangegangenen Prozess bleiben demnach bestehen. Das teilweise Berufsverbot gegen den Arzt aus dem ersten Prozess wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Positiv rechneten die Richter dem Angeklagten an, dass er geständig war. Bereits im ersten Prozess im Mai vor dem Amtsgericht Passau hatte er eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchungen vorgenommen zu haben. Dafür war er damals zu einer Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe und einem teilweisen Berufsverbot verurteilt worden.

Im Anschluss an die Urteilssprechung wurde der Angeklagte von rund 100 Personen vor dem Gericht gefeiert. Der Arzt zeigte sich gerührt und hat Blumen überreicht bekommen.

− lha/dpa