Prozess
Tödliches S-Bahn-Unglück: Triebwagenführer kommt vor Gericht

14.02.2024 | Stand 16.02.2024, 7:22 Uhr

Nach Zusammenstoß von Münchner S-Bahnen - Zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück in Schäftlarn muss sich nun ein Triebwagenführer vor Gericht verantworten. - Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

Zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn muss sich von nächster Woche an ein Triebwagenführer vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Mann soll am nächsten Montag beginnen, teilte das Amtsgericht am Mittwoch mit. Für das Verfahren sind zunächst insgesamt drei Verhandlungstage bis zum 7. März angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Der Mann hatte Signale missachtet und war mit seinem Zug mit einer entgegenkommen S-Bahn kollidiert. Ein 24 Jahre alter Mann starb, laut Anklagebehörde wurden 51 Menschen verletzt.

Demnach hatte der Mann am 14. Februar 2022 eine S-Bahn der Linie 7 von Wolfratshausen nach München gesteuert. Bei der Anfahrt auf den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn wurde sein Zug wegen Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit zwangsweise abgebremst. Darüber soll er sich jedoch hinweggesetzt haben.

Bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof fuhr der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft an einem Halt zeigenden Signal vorbei. Der Zug wurde daraufhin erneut durch eine Zwangsbremsung zum Stehen gebracht. Entgegen den Vorschriften habe sich der Mann auch hierüber hinweggesetzt - obwohl er für die Weiterfahrt die Zustimmung des Fahrdienstleiters hätte einholen müssen. Er fuhr aus dem Bahnhof heraus und beschleunigte den Zug auf etwa 67 Stundenkilometer.

Zugleich kam ihm auf der eingleisigen Strecke eine S-Bahn aus München entgegen. Diese wurde ebenfalls zwangsweise abgebremst und blieb auf der Strecke stehen. Als der Triebwagenführer die stehende Bahn sah, leitete er noch eine Schnellbremsung ein. Dennoch kam es zum Zusammenstoß.

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