Die Lohnsteuerklassen 3 und 5 sollen schon bald abgeschafft werden. Entsprechende Pläne der Bundesregierung bestätigt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern. Bei Ehepaaren würden dann künftig beide Partner die Lohnsteuerklasse 4 bekommen, das im Jahr 2023 heiß diskutierte Prinzip des Ehegattensplittings bleibt. Hat das negative Auswirkungen aufs Nettogehalt und auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld? Steuerberater Christoph Gerstl aus Passau erklärt, warum er diese Aktion der Ampelregierung sogar positiv findet und warum die Steuerklassen aus seiner Sicht ohnehin nur „Augenwischerei“ sind.