Prozess
Prozess um Doppelmord: Angeklagte haben sich geäußert

21.10.2022 | Stand 21.10.2022, 23:03 Uhr

Auftakt Prozess - Ein angeklagter junger Mann sitzt zum Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht. - Foto: Daniel Karmann/dpa

Im Prozess um den mutmaßlichen Doppelmord an einem Ärztepaar in Mistelbach haben sich beide Angeklagten geäußert. Am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, sollten sie weiter befragt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Zum Inhalt gab es keine Angaben, denn die Jugendkammer am Landgericht Bayreuth hatte nach dem Prozessauftakt am Mittwoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Wegen Mordes vor Gericht steht ein 18 Jahre alter junger Mann, ihm wird vorgeworfen, die Eltern seiner Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Ebenso angeklagt ist die Freundin selbst. Die inzwischen 17-Jährige soll nach Streitereien mit den Eltern aus Hass den Tatplan mit ihrem Freund gefasst haben: «Die Angeklagte hasste ihre Eltern und wollte sie tot sehen», heißt es in der Anklageschrift.

Bereits am Mittwoch, nachdem Zuschauerinnen, Zuschauer und Medienschaffende den Saal verlassen hatten, hätten sich beide «zur Sache eingelassen», erklärte der Sprecher. Im weiteren Prozessverlauf sind eine Vielzahl von Zeugen sowie auch Sachverständige geladen. Nach derzeitigem Stand könnte das Urteil am 16. Dezember fallen. Die Öffentlichkeit ist dann auch wieder zugelassen.

Aufgearbeitet vor Gericht wird der Mord an einem Ärzte-Ehepaar, das Anfang des Jahres in Mistelbach (Landkreis Bayreuth) tot aufgefunden worden war. Der 51 Jahre alte Kinderarzt und seine 47 Jahre alte Frau, die ebenfalls Ärztin war, starben in der Nacht zum 9. Januar durch eine Vielzahl von Stichen in Brust-, Hals- und Gesichtsbereich, wie die Staatsanwaltschaft erläutert hatte. Das junge Pärchen habe geplant, die Tat wie einen Einbruch aussehen zu lassen. Während ihre Eltern starben, soll das Mädchen seine anderen Geschwister davon abgehalten haben, Hilfe zu holen.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit unter anderem mit der besonderen Schutzwürdigkeit der beiden jungen Angeklagten begründet.

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