Laut Gesetz in Bayern
Halloween und Allerheiligen: Tanzverbot wegen des „stillen Tags“

31.10.2023 | Stand 31.10.2023, 16:50 Uhr

An Halloween gilt wegen des darauffolgenden Allerheiligen-Tages ab zwei Uhr nachts Tanzverbot in Bayern.  − Symbolbild: dpa

An diesem Dienstag ist Halloween, der 31. Oktober. Doch der Mittwoch danach, der 1. November, ist Allerheiligen - ein Feiertag und ein sogenannter „stiller Tag“ in Bayern. Was das für Halloween-Partys in Sachen Tanzverbot bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.



Lesen Sie mehr zum Thema Halloween auf unserer Sonderseite.

Im Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist in Bayern geregelt, wann sogenannte „stille Tage“ angesagt sind. Dort heißt es: „Stille Tage“ sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heilig Abend.

An Allerheiligen beginnt der Schutz der stillen Tage demnach um zwei Uhr morgens und endet um 24 Uhr in der nächsten Nacht. Für Halloween-Partys bedeutet das laut Gesetz: Ab zwei Uhr morgens gilt Tanzverbot in Bayern.

An Karfreitag beginnt dieser Schutz übrigens schon um Mitternacht, an Heilig Abend sogar um 14 Uhr.

So wird das Tanzverbot in Niederbayern kontrolliert



Aber kontrolliert die Polizei die Einhaltung dieser Regel? „Grundsätzlich schauen wir da schon drauf“, sagt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern gegenüber der Mediengruppe Bayern. „Ein größerer Einsatz deshalb ist aber nicht geplant.“ Falls eine Veranstaltung aber weit nach zwei Uhr noch in vollem Gang sei und die Polizei das mitbekommt, werde das aber schon verfolgt - es handelt sich demnach dann um eine Ordnungswidrigkeit, für die der Veranstalter im Zweifel grade stehen muss.

Auch in Oberbayern kontrolliert die Polizei in der Halloween-Nacht



Auch in Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sind „keine proaktiven Kontrollen“ geplant, verrät ein Sprecher des Präsidiums im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern. „Wir kontrollieren das natürlich im Rahmen der täglichen Arbeit, wenn wir Hinweise bekommen“, erklärt er. Dann werde „mit gesundem Menschenverstand und Augenmaß“ reagiert, verspricht der Sprecher.



Für den Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord erklärt ein Sprecher: „Wir achten darauf, dass das Tanzverbot eingehalten wird. Falls es da Meldungen gibt, dass das nicht der Fall ist, gehen wir dem nach. Dann kommt es gegebenenfalls zu einer Anzeige“. Das würde aber ebenfalls „mit Augenmaß“ beurteilt, erklärt er. Ein paar mehr Polizisten wie an anderen Tagen werden an Halloween im Bereich Oberbayern Nord schon unterwegs sein, sagt der Sprecher: „Die übliche Nachtschicht wird etwas aufgestockt.“

In der Oberpfalz sind ebenfalls Beamte in der Nacht auf Allerheiligen unterwegs



Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz mussten die Beamten am vergangenen Halloween 2022 in 36 Fällen wegen Ruhestörung ausrücken. Auch dort gilt: Ab zwei Uhr nachts herrscht Tanzverbot.