München
Behörden-Hü-und-Hott um Bafög für Pflegeschüler

17.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:51 Uhr
Bayern: Ein Füllfederhalter liegt auf einem Antrag auf Ausbildungsförderung. −Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

Viele bayerische Kindergärten suchen händeringend Personal, auch für die Betreuung behinderter Kinder. Doch bei der Ausbildung in Heilerziehungspflege haben viele Schülerinnen heuer eine Hiobsbotschaft erhalten - ausgelöst durch eine juristische Fehleinschätzung in der Staatsregierung.

Ein Hü und Hott im bayerischen Wissenschaftsministerium kommt Schülerinnen der Heilerziehungspflege teuer zu stehen: Sie sollen keine Bafög-Darlehen mehr bekommen und fürchten nun, ausgezahltes Geld in Höhe von mehreren tausend Euro noch vor Ende der Ausbildung wieder zurückzahlen zu müssen. Der Grund: Ihre Ausbildung wurde im Februar 2017 für förderfähig erklärt, gut ein Jahr später machte das Wissenschaftsministerium das aber wieder rückgängig. Mehrere Fachschulen haben sich bei der Staatsregierung beschwert. Das Ministerium betonte am Freitag, Rückforderungen solle es aus Gründen des Vertrauensschutzes in der Regel nicht geben.

Die Landtags-Grünen kritisierten das Vorgehen der Behörden am Freitag scharf: „Die CSU-Regierung schafft es nicht mal mehr, in simplen Verwaltungsvorgängen zuverlässige Auskünfte zu geben, die wenigstens zwei Jahre lang Gültigkeit haben“, sagte die Abgeordnete Kerstin Celina am Freitag.

Das Wissenschaftsministerium erklärte in einer Stellungnahme zunächst, es werde geprüft, ob und inwieweit man den betroffenen Schülerinnen und Schülern nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes entgegenkommen könne. „Dies gilt insbesondere für die etwaige Rückforderung von bereits ausgezahlten Leistungen durch die Ämter für Ausbildungsforderung“, erklärte ein Sprecher. Später ergänzte das Ministerium: „Es ist davon auszugehen, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes eine solche Rückforderung in der Regel nicht erfolgen wird.“

Wie viele Schülerinnen die Rücknahme der Bafög-Bewilligung trifft, ist nicht bekannt; in Bayern gibt es mehr als 30 Fachschulen für Heilerziehungspflege. Dabei geht es um für Schülerinnen durchaus beträchtliche Summen. So schrieb eine betroffene Frau, dass sie bisher 7931 Euro Bafög-Darlehen erhalten habe, die sie nun zurückzahlen müsse.

In einer ganzen Reihe von Fällen können die jungen Frauen die Ausbildung wahrscheinlich nicht beenden, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird. An der Bamberger Fachschule hat die Hiobsbotschaft ein Fünftel der dortigen Schülerschaft getroffen. „Mit diesem Hin- und Hergehüpfe frustriert die Staatsregierung dauerhaft motivierte junge Menschen mitten in ihrer Ausbildung und lässt Azubis und Ausbildende finanziell im Regen stehen“, kritisierte die Grünen-Sozialpolitikerin Celina.

Der Grund des Hü und Hott ist bürokratischer Natur: Das Wissenschaftsministerium hatte im Februar 2017 die Ausbildung für Bafög-fähig erklärt. Später wurde das Ministerium von mehreren Ämtern für Ausbildungsförderung darauf aufmerksam gemacht, dass Bafög nur für Vollzeit-Ausbildung gewährt wird. Doch der Praxisunterricht in Heilerziehung genügt nicht der vom Bund vorgegebenen Definition von „Unterricht“, wie aus der Stellungnahme des Ministeriums hervorgeht. Am 24. Juli folgte dann der Rückzieher.

dpa