Raser-Unfall bei Kalteck: Die Urteile sind gefallen

22.11.2019 | Stand 02.12.2020, 12:33 Uhr
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern am Tag der Urteilsverkündung −Foto: Roland Binder

Die Urteile im Kalteck-Prozess sind gefallen: Beide Angeklagten sind vor dem Landgericht Deggendorf zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass sich die beiden ein unerlaubtes Rennen geliefert hatten, bei dem ein Familienvater aus dem Landkreis Cham ums Leben gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagt waren ein 28-Jähriger und ein 54-Jähriger. Infolge der Fahrten der Angeklagten, die am 14. Juli vergangenen Jahres bei Kalteck (Landkreis Regen) stattgefunden haben, starb Familienvater Heiko A., Sohn Johannes wurde schwerst verletzt. Sein Leben lang wird der Bub mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen haben. Die Angeklagten entschuldigten sich zu Prozessbeginn und auch am letzten Verhandlungstag persönlich bei Mutter und Witwe Beate A., im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs überwiesen sie der Familie jeweils 25.000 Euro.

Der Vorsitzende Richter legte den Männern in seinem Urteil die Teilnahme an einem unerlaubten Rennen mit Todesfolge sowie fahrlässige Körperverletzung zur Last. Der 54-Jährige wurde zudem wegen Unfallflucht verurteilt.

Verteidiger forderten Bewährung und Geldstrafe

Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner hatte zuvor sechs Jahre Freiheitsstrafe für den 28-jährigen Audi-Fahrer gefordert. Für den 54-jährigen Motorradfahrer hatte er sechs Jahre und sechs Monate gefordert, da er sich auch noch wegen Unfallflucht zu verantworten hat. "Das ist eine Botschaft an alle potenziellen Raser", sagte Oliver Baumgartner. Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten hatten für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf Bewährung, plädiert. Der Verteidiger des Motorradfahrers forderte, es für seinen Mandanten bei einer Geldstrafe zu belassen.