Augsburg
Wohnung nur „an Deutsche“: Vermieter muss 1000 Euro zahlen

10.12.2019 | Stand 02.12.2020, 12:25 Uhr
Das Strafjustizzentrum Augsburg. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

Wegen der Diskriminierung eines aus Afrika stammenden Mietinteressenten muss ein Wohnungseigentümer nun 1000 Euro Entschädigung an den Interessenten zahlen. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur „an Deutsche“ vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld. Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19).

Der Mietinteressent hatte in dem Prozess berichtet, dass bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, dass er Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle. Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe. „Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“, sagte der Richter dazu.

In der Vergangenheit hatten schon andere Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen wurden. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlen sich etwa 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Wohnungsmarkt

dpa