München
Nebenklage-Anwalt : NSU-Urteile mit Licht und Schatten

11.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:06 Uhr
Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler. −Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Der Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler sieht in den Urteilen zum Abschluss des NSU-Prozesses „Licht und Schatten“. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sei eine Rassistin und Mörderin und daher mit Recht zu lebenslanger Haft verurteilt worden, sagte Daimagüler am Mittwoch in München.

Die Urteile gegen die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Andre E. schienen ihm dagegen „milde, zu milde“. Wohlleben wurde als NSU-Waffenbeschaffer zu zehn Jahren Haft verurteilt, André E. zu zwei Jahren und sechs Monaten.

Beim Mitangeklagten Carsten S. hingegen hätte sich die Nebenklage anstatt der verhängten drei Jahre Jugendstrafe eine Bewährungsstrafe gewünscht. „Er hat zur Aufklärung beigetragen. Er hat tiefe Reue gezeigt“, sagte Daimagüler. „Er würde der Gesellschaft viel mehr auf freiem Fuß nützen, wenn er in Jugendzentren über die Gefahren der rechten Szene berichten würde.“

Daimagüler verlangte weitere Aufklärung. „Wir müssen davon ausgehen, dass es weitere Mittäter gibt und Helfershelfer, die auf freiem Fuß sind.“ Es sei bereits eine Staatshaftungsklage eingereicht worden, um die Fragen nach der staatlichen Verantwortung und der Rolle des Verfassungsschutzes zu klären. Er werde damit bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Der Anwalt Bernd Behnke, der Angehörige des in Rostock ermordeten Mehmet Turgut vertritt, äußerte sich zufrieden. Er halte insgesamt das Urteil für richtig. Das Oberlandesgericht München sei mit dem Schuldspruch für Zschäpe weitgehend dem Antrag der Anklage gefolgt. Nur bei der von der Bundesanwaltschaft verlangten anschließenden Sicherungsverwahrung habe das Gericht anders entschieden.

Pressemitteilung zur Anklageerhebung im NSU-Prozess

dpa