München/Miesbach
Angeklagte in Amigo-Affäre könnten Bewährung bekommen

06.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:05 Uhr
Die Statue der Justitia. −Foto: Peter Steffen/Archiv

In der Affäre um die Miesbacher Sparkasse könnten am Ende Bewährungsstrafen stehen. Der Staatsanwalt habe für den Hauptangeklagten, den ehemaligen Miesbacher Sparkassen-Chef Georg Bromme, „zwei Jahre mit Bewährung in den Raum gestellt für den

Fall einer Verständigung“, wie der Pressesprecher des Landgerichts München II, Florian Gliwitzky, am Donnerstag sagte. Für den ehemaligen CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden der Kreissparkasse, Jakob Kreidl, könne sich die Anklage ein- bis eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung vorstellen - sofern die Angeklagten ein Geständnis ablegten. Zuvor hatte der „Münchner Merkur“ darüber berichtet.

Das Gericht schätzte das Strafmaß auf der Basis der bisherigen Beweisaufnahme eher noch unter den Vorstellungen der Anklage ein. Ursprünglich habe die Kammer am Mittwoch im Rahmen eines Rechtsgesprächs nur einige Rechtsfragen erörtern wollen, erläuterte Gliwitzky. Dabei habe man dann auch über Strafhöhen gesprochen, allerdings keine Verständigung erzielt. „Das heißt, das Gericht macht jetzt erstmal so weiter, wie es geplant ist“, erklärte Gliwitzky. Bislang sind Termine bis Ende Januar angesetzt.

In der sogenannten Miesbacher Amigo-Affäre müssen sich Kreidl, Bromme und zwei weitere Angeklagte wegen Untreue sowie Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung verantworten. Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee soll großzügiges Sponsoring betrieben haben, etwa für eine üppige Geburtstagsfete zu Kreidls 60. Geburtstag. Ferner geht es um Immobilienkäufe, teure Renovierungen im Landratsamt und kostspielige Reisen. Nach Ansicht der Anklage entstand der Sparkasse dadurch ein Schaden von mindestens 1,25 Millionen Euro.

dpa