Schweinfurt
Totschlag statt Mord: Plädoyers im Prozess um totes Baby

05.08.2021 | Stand 13.08.2021, 3:33 Uhr
Richter und Vorsitz im Gerichtssaal. −Foto: picture alliance / Carsten Rehder/dpa/Archivbild

Im Prozess um ein totes Baby in Unterfranken ist der Vorwurf des Mordes vom Tisch. Die Mutter hatte keine niederen Beweggründe, wie der Oberstaatsanwalt am Donnerstag vor dem Landgericht Schweinfurt sagte. Nichtsdestotrotz sei die 27-Jährige nach der Geburt dem wehrlosen Kind zu Schutz und Beistand verpflichtet gewesen und habe es nicht versorgt.

Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags. Zunächst hatte sie der Frau Mord vorgeworfen. Die Verteidigung plädierte für Totschlag durch Unterlassen und eine Strafe, die die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung erlaubt.

Laut Oberstaatsanwalt hatte die 27-jährige Deutsche nicht nur ihr eigenes Kind getötet, sondern auch das ihres Lebensgefährten, der nichts von der Schwangerschaft gewusst hatte. Der Vater fand den leblosen Körper seines Kindes kurz nach der heimlichen Geburt im Badezimmer unter feuchter Kleidung.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung zufolge hatte die Frau keine Befürchtung haben müssen, dass der Lebensgefährte das Kind abgelehnt hätte. „Er steht sogar jetzt noch zu ihr, obwohl sie sein Kind umgebracht hat“, sagte der Oberstaatsanwalt. Vielmehr sei die Ergotherapeutin, die bereits während ihrer Schulzeit einen Sohn zur Welt gebracht hatte, nicht bereit gewesen, wirtschaftliche und persönliche Einschränkungen durch ein weiteres Kind in Kauf zu nehmen.

Die 27-Jährige entschuldigte sich beim Schlusswort insbesondere bei ihrem Lebensgefährten. Sie bereue die Tat zutiefst.

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dpa