München
Prozess um verbrannte Leiche: Angeklagter bestreitet Absicht

10.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:42 Uhr
Ermittler der Polizei stehen unmittelbar neben dem Fundort einer verkohlten Frauenleiche am Feringasee. −Foto: Matthias Balk/Archiv

Ein Mann hat gestanden, die Leiche seiner Freundin an einem Badesee bei München verbrannt zu haben. Wie es dazu kam aber, davon gibt es vor Gericht zwei Versionen.

Erst tötete er seine langjährige Freundin, dann verbrachte er die Nacht mit seiner Geliebten - später verbrannte er die Leiche an einem Badesee. Ein 33-Jähriger hat die Tat am Montag vor dem Landgericht München I gestanden, einen Vorsatz aber bestritten. Es sei „keine Absicht“ gewesen, sondern „ein schreckliches Unglück“.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Der Deutsche soll seine aus Leipzig stammende Lebensgefährtin vor rund einem Jahr im Streit um seine Affäre im gemeinsamen Münchner Reihenhaus erdrosselt, ihre Leiche dann im Keller deponiert und danach am Feringasee am Rande der bayerischen Landeshauptstadt verbrannt haben.

Die Berichte von Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten decken sich weitgehend für die Zeit vor und nach der Tat. Für die Tat selbst aber gibt es zwei Versionen: Seine Freundin kam früher als erwartet von einer Dienstreise nach Hause und entdeckte dort das Gepäck einer anderen Frau. Es kam zum Streit.

Nach der Tat ging er mit seiner Geliebten aus Prag aus, die zu Besuch in der Stadt war. Die Nacht verbrachten sie gemeinsam. Er brachte ihr Frühstück ans Bett, während seine Lebensgefährtin tot im Keller lag. Am nächsten Tag fuhren die beiden zum Schloss Neuschwanstein. Ihr erzählte er, seine Lebensgefährtin sei vor einigen Monaten bei einem Autounfall ums Leben gekommen.

Um seine Tat zu vertuschen - das gab der Angeklagte zu - verschickte er Handy-Nachrichten vom Telefon seiner Freundin an sich selbst, ihre Mutter und Freunde. Sich selbst schrieb er: „Komme jetzt heim zu meinem Kuschelkuchen.“ Als der Staatsanwalt diesen Teil der Anklage verlas, schaute die Mutter der Toten den Angeklagten an und sagte leise: „Du Schwein“. Sie verfolgt den Prozess als Nebenklägerin.

Dann aber unterscheiden sich die Darstellungen der Abläufe der eigentlichen Tat: Laut Staatsanwaltschaft entschloss der Mann sich im Streit, seine Freundin zu töten, stach auf sie ein und erdrosselte sie schließlich mit einer Plastiktüte.

Der Angeklagte dagegen bestritt vor Gericht, eine Waffe benutzt zu haben. Und die Tüte habe er ihr erst über den Kopf gezogen, als sie schon tot war. Das Paar habe im Streit miteinander gerungen, er habe die 35-Jährige im Schwitzkasten gehabt. Gemeinsam seien sie umgefallen. „Nach dem Sturz lag sie regungslos auf mir.“ Wie genau das passiert sei, wisse er nicht. Das Landgericht München I hat zehn Verhandlungstage angesetzt, um herauszufinden, welche Version stimmt.

„Ich kann auch ein Jahr danach nicht fassen, was passiert ist“, las der Angeklagte aus einer vorbereiteten Erklärung vor. „Ich verabscheue mich selbst.“ Er wünsche sich, die Tat ungeschehen zu machen. Nachfragen ließ er auf Anraten seines Anwaltes nicht zu. Gegebenenfalls könnten einige aber schriftlich beantwortet werden. Dafür sagte er schon einmal, wie er sich ein Leben nach der Haft vorstellen könnte: Er werde dann womöglich nach Berlin gehen,„weil ich hier wahrscheinlich keine Zukunft mehr habe“.

dpa