München (dapd
Beschneidung bleibt vorerst straffrei

Anzeigen ruhen bis zur Vorlage eines Bundesgesetzes – Nur Ärzte dürfen den Eingriff vornehmen

07.09.2012 | Stand 03.12.2020, 1:05 Uhr

München (dapd/epd) Beschneidungen werden in Bayern nicht strafrechtlich verfolgt, solange es kein entsprechendes Bundesgesetz gibt. Das erklärte Justizministerin Beate Merk (CSU) am Freitag in München.

Sie betonte, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften – sollten Fälle angezeigt oder sonst bekanntwerden – ihre Strafverfolgung zurückstellten, bis ein Bundesgesetz in Kraft sei. „In dieser komplexen Frage ist es wichtig, dass sehr bald Rechtssicherheit hergestellt wird“, sagte sie. Hierzu sei der Bundesgesetzgeber berufen. Merk geht davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz bald verabschiedet wird. Noch am Mittwoch hatte die Ministerin verlauten lassen, dass die Frage der Straffreiheit bei einem Thema wie der religiös motivierten Beschneidung „viel zu diffizil“ sei, um eine allgemeine Richtlinie für Bayern im Hauruckverfahren zu erlassen.

Bislang wurden laut Merk bei den bayerischen Staatsanwaltschaften keine Ermittlungsverfahren wegen der religiös begründeten Beschneidung von Buben geführt. Strafanzeigen Betroffener lägen nicht vor. Durch Dritte wurde allerdings Strafanzeigen gegen einen Rabbiner in Hof wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen erstattet.

Die Berliner Senatsjustizverwaltung hatte am Mittwoch angekündigt, Ärzte, die Beschneidungen von jüdischen oder muslimischen Jungen vornehmen, bis zur Verabschiedung einer bundesweiten gesetzlichen Regelung nicht strafrechtlich zu verfolgen. Allerdings dürften diesen Eingriff nur approbierte Ärzte vornehmen.

In Baden-Württemberg hatten die beiden Generalstaatsanwaltschaften des Lands bereits Ende Juli erklärt, Beschneidungen bis zum Vorliegen einer gesetzlichen Regelung nicht strafrechtlich zu verfolgen. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Entfernung der Vorhaut bei einem muslimischen Jungen als Körperverletzung bewertet. Dies löste bundesweit eine kontroverse Debatte zum Thema aus. Der Bundestag forderte daraufhin mit großer Mehrheit die Bundesregierung auf, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen erlaubt.