Lebenslange Haft für Asylbewerber

Eritreer ermordete in Affing seinen Landsmann - Revision angekündigt<?ZE> <?ZE>

29.06.2020 | Stand 23.09.2023, 12:37 Uhr
Alfred Haas

Augsburg/Affing - Der 35-jährige Eritreer hat seinen 48-jährigen Landsmann ermordet: Daran hatte die achte Strafkammer am Landgericht Augsburg "überhaupt keine" Zweifel. "Bei Mord lautet das Urteil lebenslange Freiheitsstrafe. Nichts anderes kommt für Sie in Betracht", betonte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser am Montag bei der Urteilsbegründung.

"Kein Gericht in Deutschland wird Sie wegen etwas anderem verurteilen", sagte sie voraus, ohne bereits zu wissen, was die Verteidigung im Sinn hat.

Ganz anders sieht das nämlich Rechtsanwalt Werner Ruisinger. "Wir gehen auf alle Fälle in Revision", teilte er unmittelbar nach dem Urteilsspruch auf Pressenachfrage mit. "Totschlag ja, aber kein Mord", sagte er.

Das Gericht war überzeugt, dass sich der Angeklagte am 2. August 2019 in den frühen Morgenstunden entschlossen habe, seinen Landsmann zu erschlagen. Bewaffnet mit einem 70 Zentimeter langen und 1123 Gramm schweren Tischbein habe er sich zu Fuß auf den Weg gemacht von Mühlhausen (Kreis Aichach-Friedberg) zur Affinger Flüchtlingsunterkunft.
Das 48-jährige Opfer sei "völlig arglos" gewesen, habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. "Sie wollten ihn töten, Sie haben ihn getötet und Sie haben ihn heimtückisch getötet", betonte Riedel-Mitterwieser nachdrücklich. Regungslos hörte der 35-jährige Afrikaner zu, als die Vorsitzende noch einmal kurz die schweren Verletzungen schilderte, die er seinem Landsmann zugefügt hat. Sie sprach von einem "Gewaltexzess ohnegleichen".

2008 wurde der Angeklagte von seiner Familie in Eritrea zwangsverheiratet. Die letzten drei Jahre, bevor er 2014 übers Mittelmeer flüchtete, musste er als Soldat Dienst leisten. In Deutschland sollte sein Leben besser werden. Da der Angeklagte zur Sache aber keine Angaben machte, blieb die Frage nach dem Motiv offen.

DK

Alfred Haas